Folge 38: Vom Vorwurf zum Verfahren: Was macht der Disziplinarrat?


Viktoria Anderle

Arzneimittel in der Freiwahl oder Stattpreise im Online-Shop? Beides kann für Apotheker:innen berufsrechtliche Konsequenzen haben. Wird ein Verstoß gemeldet, kann der Fall vor dem Disziplinarrat der Österreichischen Apothekerkammer landen. Doch wie läuft ein solches Verfahren ab, welche Konsequenzen können drohen und worauf sollten Apotheker:innen achten, damit es gar nicht erst so weit kommt?

Der Disziplinarrat der Österreichischen Apothekerkammer beschäftigt sich mit möglichen Verstößen gegen die Berufspflichten von Apotheker:innen. Im Gremium treffen juristische und pharmazeutische Expertise aufeinander. 

Einen Einblick in die Arbeit des Disziplinarrats gibt Mag. Gertrude Kölbl. „Der Disziplinarrat kommt dann ins Spiel, wenn Apotheker:innen oder Aspirant:innen ihre Berufspflichten verletzen, das Ansehen der Apothekerschaft schädigen oder wegen bestimmter Straftaten gerichtlich verurteilt wurden“, erklärt sie.

Wie landet ein Fall vor dem Disziplinarrat?

Ausgangspunkt kann beispielsweise eine Anzeige durch Mitbewerber:innen oder Kund:innen sein. Hinweise können direkt an den Disziplinarrat oder an die Apothekerkammer weitergegeben werden. Anschließend wird geprüft, ob ein Disziplinarvergehen vorliegt. „Zunächst bekommt die beschuldigte Person ein Schreiben und hat 14 Tage Zeit, dazu Stellung zu nehmen“, berichtet Kölbl. Wird das Verfahren nicht eingestellt, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, bevor das Gremium über den Fall entscheidet.

Die möglichen Sanktionen reichen von einem schriftlichen Verweis über Geldstrafen bis hin zu deutlich schwerwiegenderen Konsequenzen. Strafen können auch bedingt ausgesprochen werden: „Bei einer bedingten Strafe wird die Sanktion unter Setzung einer Bewährungsfrist zunächst nicht umgesetzt. Bei einer unbedingten Strafe wird sie hingegen sofort wirksam“, erklärt Kölbl.

Arzneimittel sind in der Freiwahl tabu

Welche Fälle beschäftigen nun den Disziplinarrat immer wieder? Ein Klassiker war laut Kölbl lange Zeit die falsche Platzierung von Arzneimitteln. „Es hat sich mittlerweile schon herumgesprochen, dass Arzneimittel nicht in die Freiwahl gehören. NeoCitran war hier ein wahrer Klassiker, da gab es viele Anzeigen“, erzählt die Apothekerin.

Mittlerweile habe sich ein Teil der Problematik ins Internet verlagert: „Neuerdings sind Social-Media-Plattformen und Online-Shops mit Rabatt- oder Stattpreisen bei Arzneimitteln ganz vorne.“

Gravierendere Verstöße

Manche Fälle gehen allerdings weit über typische Verstöße gegen Berufsregeln hinaus. Kölbl berichtet beispielsweise von einem Fall, bei dem psychotrope Substanzen in erheblicher Menge verkauft worden waren. Auch öffentliche Auftritte von Apotheker:innen beschäftigten den Disziplinarrat während der Corona-Pandemie. 

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Auf die Frage, wie es sich vermeiden lässt, überhaupt vor dem Disziplinarrat zu landen, empfiehlt Kölbl, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und bei Unsicherheiten einen Blick in die Berufsordnung zu werfen. „Im Zweifel sollte man sich vor einer geplanten Aktion bei den Juristen der Apothekerkammer erkundigen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, betont sie.

Besondere Vorsicht empfiehlt sie auch bei Social Media. „Bei Posts auf Instagram sollte man darauf achten, was im Hintergrund zu sehen ist. Ist beispielsweise die Sichtwahl erkennbar, kann schnell etwas auffallen, das möglicherweise zu einer Anzeige führt“, rät sie ihren Kolleg:innen.

„Kontrolle ist besser“

Auch bei der eigenen Homepage oder dem Online-Shop sollten sich Konzessionär:innen nicht vollständig auf externe Technikdienstleister oder Agenturen verlassen. Denn auch dort können sich Fehler einschleichen, etwa bei Preisangaben oder der Bewerbung von Arzneimitteln.

„Der Spruch lautet zwar: ‚Wo kein Kläger, da kein Richter.‘ Darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht. Kontrolle ist immer besser, denn am Ende hält der Auftraggeber oder die Auftraggeberin den Kopf hin“, gibt Kölbl zu bedenken.

Zum Gast:

Mag. pharm. Gertrude Kölbl bringt jahrzehntelange Erfahrung aus der pharmazeutischen Praxis und der selbstständigen Betriebsführung mit. Seit 2006 leitet sie als Konzessionärin die MarchfeldApotheke in Deutsch-Wagram (Niederösterreich).

Neben ihrer täglichen Arbeit in der Apotheke engagiert sie sich in der Standesvertretung: In der Funktionsperiode von 1. April 2022 bis 31. März 2027 ist sie Beisitzerin der Abteilung für selbstständige Apotheker:innen im Disziplinarrat der Österreichischen Apothekerkammer. Kölbl bringt ihr Praxiswissen und ihre Fachexpertise bereits zum zweiten Mal dort ein. In der letzten Funktionsperiode war sie stellvertretende Beisitzerin.



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