Blutspenden trotz Medikamenten: Geht das?


Viktoria Anderle

Mann liegt auf einr Liege mit erhöhtem Kopfteil, der linke Arm ist ausgestreckt. In der Hand hält er ein Schaumgummikissen, aus der Armbeuge ragt ein Blutschlauch.
Die Blutspende ist ein Akt der Solidarität. Es werden dabei etwa 460 ml aus der Armvene entnommen.ctvvelve/AdobeStock_236448107

Blutspenden rettet Leben, ist jedoch nicht mit jeder medikamentösen Therapie uneingeschränkt vereinbar. Ob eine Spende möglich ist, hängt sowohl vom eingesetzten Wirkstoff als auch von der zugrunde liegenden Erkrankung ab. Darf etwa bei der Einnahme von Schmerzmitteln oder Diabetesmedikation überhaupt gespendet werden?

Bei der Blutspende wird menschliches Blut gewonnen, um Patientinnen und Patienten bei Operationen, Unfällen oder schweren Erkrankungen zu versorgen. Grundsätzlich wird zwischen der klassischen Vollblutspende und speziellen Verfahren wie der Thrombozyten- oder Plasmaspende unterschieden, bei denen gezielt einzelne Blutbestandteile mittels speziellen Spende‑Verfahren (Apherese) entnommen werden.

Klare Vorgaben

In Österreich gelten laut dem Österreichischen Roten Kreuz klare zeitliche Vorgaben: Männer dürfen bis zu viermal jährlich Vollblut spenden, Frauen sowie diverse Personen bis zu dreimal innerhalb von 365 Tagen. Ein Mindestabstand von acht Wochen ist immer einzuhalten. Das Körpergewicht muss mindestens 50 kg betragen. Ab dem 18. und bis zum 70. Geburtstag ist eine Blutspende möglich, sofern gewisse gesundheitliche Kriterien erfüllet werden. 

Nicht nur der Wirkstoff entscheidend

Für die Beurteilung der Spendetauglichkeit spielen Medikamente eine zentrale Rolle. Entscheidend ist dabei nicht immer nur der Wirkstoff selbst, sondern auch die zugrunde liegende Erkrankung. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung zur Blutspende trifft stets die zuständige Ärztin oder der zuständige Arzt vor Ort, basierend auf den aktuellen Richtlinien, der individuellen Medikation und der jeweiligen Krankheitsgeschichte.

Bei den Blutspendezentralen gelten klare Richtlinien, welche Arzneistoffe eine Spende erlauben und welche zu einem Ausschluss führen. Einige ausgewählte Wirkstoffgruppen verdeutlichen, unter welchen Voraussetzungen eine Blutspende erlaubt ist:

Hypertonie

  • ACE-Hemmer, AT-II-Antagonisten
    → Blutspende möglich, sofern der Blutdruck gut eingestellt ist und keine schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorliegen
  • Beta-Blocker
    • spendetauglich, wenn als Blutdrucksenker verwendet und der Blutdruck eingestellt ist oder zur Migräneprophylaxe verordnet wurde
  • Calciumantagonisten, Diuretika
    • abhängig von der Indikation; problematisch bei Einsatz etwa gegen Herzrhythmusstörungen
    • spendetauglich wenn als Antihypertonikum verwendet
  • Spironolacton
    • spendetauglich bei Indikation Therapieresistente Hypertonie

Die Entscheidung erfolgt überwiegend auf Basis der Grunderkrankung, nicht der Arzneistoffe. Ist der Blutdruck gut eingestellt und liegt eine Umstellung auf einen neuen Blutdruckwirkstoff mehr als vier Wochen zurück, darf Blut gespendet werden. Blutdruckwerte über 180/100 mmHg führen zu einem Ausschluss.

Antikoagulanzien

  • ASS
    • keine Thrombozytenspende möglich
  • Orale Antikoagulanzien und Heparine
    • keine Spende während der Einnahme, Wartezeit nach Absetzen erforderlich (in der Regel 14 Tage)

Die Einschränkung ergibt sich hier aus dem Wirkstoff selbst, da die Gerinnung beeinflusst wird.

Diabetes

  • Metformin, Sulfonylharnstoffe, Gliptine, SGLT-2-Hemmer
    • keine Spende unter laufender Therapie
  • GLP-1-Analoga
    • Spende erst nach Absetzen und nur ohne behandlungsbedürftigen Diabetes

Ausschluss erfolgt durch die Grunderkrankung Diabetes, nicht primär durch den Wirkstoff. Eine Blutspende bei Diabetes ohne Medikation ist prinzipiell möglich, laut Rotem Kreuz. Ausgenommen von der Spende sind Menschen, die Glinide und Sulfonylharnstoffe benötigen. Eine Spende ist bei Anwendung von Semaglutid (Ozempic) zur Gewichtsreduktion möglich, sofern es sich um eine Lifestyle-Anwendung handelt und die letzte Injektion mehr als 48 Stunden zurückliegt.

Schmerzmittel

  • ASS
    • keine Thrombozytenspende möglich
  • Paracetamol
    • Spende möglich
  • NSAR (Ibuprofen, Diclofenac, Mefenaminsäure, Naproxen)
    • Einschränkungen bei Thrombozytenspende, Vollblutspende möglich
  • Opiate (Tramadol, Codein, Dihydrocodein, Noscapin)
    • abhängig von der Indikation und Diagnoseliste

Einschränkung der Blutspende erfolgt hier meist durch den Wirkstoff, insbesondere wegen der Thrombozytenaggregationshemmung.

Asthma

  • Beta-2-Mimetika
    • Spende möglich bei stabiler Erkrankung
  • Kortikosteroide und andere Dauertherapien
    • zeitliche Rückstellung

Ausschluss erfolgt durch die Schwere der Erkrankung, nicht durch den Wirkstoff. Die Schwere der Grunderkrankung könnte hier sogar zu einer dauerhaften Sperre einer Blutspende führen. Bei Einnahme von Asthmasprays zur Dauertherapie ist bei Beschwerdefreiheit und guter Lungenfunktion (>80 Prozent) eine Blutspende durchführbar.

Allergie

  • Antihistaminika (Diphenhydramin, Fexofenadin, Dimenhydrinat)
    • Vollblutspende ist prinzipiell möglich und hängt von der ärztlichen Entscheidung ab
  • Lyophilisat aus einem Gräser/Pollenextrakt, Hausstaubmilbe
    • keine Spende möglich

Einschränkung abhängig von Symptomen oder Begleiterkrankungen, nicht primär vom Wirkstoff. Eine Wartefrist von drei bis 14 Tage nach dem Absetzen des Arzneistoffs muss gegebenenfalls eingehalten werden.

Antidepressiva

Diese Wirkstoffe beeinflussen Neurotransmitter im Gehirn.

  • SSRI, SNRI, Trizyklische Antidepressiva
    • Spende möglich mit Einschränkungen
  • MAO-Hemmer
    • vorübergehender Ausschluss während Einnahme
  • Antipsychotika (beispielswiese Aripiprazol)
    • keine Spende aufgrund der Erkrankung (Dauersperre)

Ausschluss erfolgt meist durch die psychiatrische Grunderkrankung. Eventuell muss eine Wartezeit von 14 Tagen nach dem Absetzen der Medikation, je nach Spendentyp, eingehalten werden.

Hypnotika und Sedativa

  • Benzodiazepine, Z-Substanzen
    • Eine Blutspende ist grundsätzlich möglich, wird jedoch individuell beurteilt

Je nach Art der Blutspende ist eine Wartezeit von 14 Tagen einzuhalten.

Retinoide

  • Isotretinoin
    • Sperrfrist von einem Jahr für alle Arten der Blutspendetypen
  • Acitretin
    • Sperrfrist von drei Jahren nach Absetzten aufgrund der langen Halbwertszeit von 120 Tagen

Ausschluss durch den Wirkstoff, insbesondere wegen der starken teratogenen Wirkung. Eine lokale Anwendung eines Isotretinoin-Gels kann unter Umständen eine Blutspende ermöglichen. Hier darf das behandelte Areal nicht größer als 2 Prozent der Körperfläche sein.

Gicht

  • Colchicin
    • Rückstellung der Spende um 91 Tage für alle Blutspendenarten
  • Allopurinol, Febuxostat
    • Spende möglich

Der Grund für die lange Rückstellungsfrist liegt darin, dass Colchicin als Zellgift (Mitosehemmer) wirkt und potenziell Knochenmarkschäden verursachen kann. Weiters verfügt es über eine lange Halbwertszeit.

Schilddrüse

  • Thyreostatika (Thiamazol, Carbimazol, Propylthiouracil)
    • Spende nur möglich, wenn die Einnahme vorübergehend war (Prophylaxe) und mindestens 122 Tage zurückliegt
  • L-Thyroxin
    • Spende möglich bei stabil eingestellter Therapie

Bei Autoimmunerkrankungen, die nur ein Organ betreffen (beispielsweise Morbus Hashimoto oder Morbus Basedow), ist laut Rotem Kreuz eine Blutspende bedingt möglich. Es muss im Einzelfall über eine Spende entschieden werden. Während eines aktiven Entzündungsprozesses der Schilddrüse darf kein Blut gespendet werden.

Säuresekretion

  • Protonenpumpenhemmer (Omeprazol, Pantoprazol)
  • H2-Blocker (Famotidin, Ranitidin)

Eine Spende ist möglich, wenn die Medikation als Magenschutz eingesetzt wird und Beschwerdefreiheit besteht.

Erektile Dysfunktion

  • PDE-5-Hemmer (Sildenafil, Tadalafil)
    • Spende möglich mit kurzer Wartezeit (14 Tage)

Werden die PDE-5-Hemmer bei arterieller pulmonaler Hypertonie eingesetzt, stellt dies einen Grund für eine Dauersperre dar.

Sonstiges

Weitere Beispiele umfassen unterschiedliche Wirkstoffe und Indikationen. Die Spendetauglichkeit ist hier besonders stark vom jeweiligen Anwendungsgrund abhängig.

  • Venenmittel (Flavonoide wie Diosmin, Hesperidin)
    • Spende grundsätzlich möglich, jedoch keine Zulassung bei Hörsturz oder Ulcus cruris (Rückstellung 183 Tage)
  • Spasmolytika (Butylscopolamin)
    • Spende möglich, wenn die letzte Einnahme länger als 24 Stunden zurückliegt und Beschwerdefreiheit besteht
  • Orale Kontrazeptiva (Gestagene, Estrogene, Androgene) und Notfallkontrazeption
    • Blutspende ist ohne Einschränkung erlaubt
  • Homöopathische Mittel
    • Spende erlaubt, entscheidend ist die zugrunde liegende Erkrankung, nicht das Präparat selbst
  • Botox (Botulinum Toxin) 
    • keine Blutspende innerhalb von 28 Tagen nach Anwendung
    • Ausnahme: bei rein kosmetischer Anwendung ist eine Spende nach 48 Stunden möglich

Pauschal lässt sich selten sagen, ob ein Arzneistoff eine Blutspende erlaubt oder ausschließt, die Entscheidung wird immer individuell durch die Ärztin oder den Arzt vor Ort getroffen.



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