Rattengift: Sachkunde statt Selbstbedienung


Viktoria Anderle

Symbolbild: Eine Rattenfalle wird mit Rhodentiziden bestückt.
Die neue Rodentizidsachkundeverordnung sieht in Österreich nicht nur die Schulung der berufsmäßigen Verwender, sondern auch die Schulung des Handels vor. Pissanu/AdobeStock_292173784

In der Schweiz dürfen Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen noch bis April 2027 an Privatpersonen abverkauft werden, danach ist Schluss. Österreich verschärft die Regeln bereits mit Jänner 2026 deutlich: Bestimmte Nagetiergifte dürfen nur noch mit Sachkundenachweis verkauft und gekauft werden. Der Fall rund um manipulierte Hipp-Babynahrung mit dem Wirkstoff Bromadiolon zeigte zuletzt, welche Risiken mit Cumarin-Derivaten verbunden sein können.

Wer Ratten oder Mäuse im Haus oder rund um Gebäude entdeckt, sollte rasch handeln, da die Tiere Krankheiten übertragen und Schäden verursachen können. Fachstellen empfehlen zunächst, Futterquellen zu entfernen und Zugänge abzudichten. Bei geringem Befall sind Lebend- oder Schlagfallen ohne Gift vorzuziehen, bei stärkerem Auftreten kommen häufig Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen zum Einsatz. Diese verursachen innere Blutungen, an denen die Tiere schließlich durch Kreislaufversagen verenden.

Verkauf stark beschränkt

Im Mittelpunkt der neuen Regelungen stehen sogenannte Antikoagulanzien – Wirkstoffe, die die Blutgerinnung hemmen und innere Blutungen auslösen. Viele klassische Rodentizide (Giftköder gegen Mäuse und Ratten) enthalten diese Cumarin-Derivate. Problematisch ist dabei nicht nur die Wirkung auf Mäuse und Ratten: Auch Kinder, Haustiere und Wildtiere können gefährdet werden, wenn sie mit den Ködern in Kontakt kommen oder vergiftete Tiere fressen. Bereits in geringer Konzentration gelten die betroffenen Substanzen als fortpflanzungsschädigend, zielorgantoxisch sowie als sogenannte PBT-Stoffe – also persistent, bioakkumulierend und toxisch.

In der Schweiz dürfen Privatpersonen daher ab 1. April 2027 keine Giftköder mit Antikoagulanzien mehr im Handel kaufen. Die Behörden verweisen darauf, dass der unsachgemäße Einsatz schwere gesundheitliche Folgen verursachen kann.

Auch Österreich verschärft die Vorgaben deutlich. Auslöser für die strengeren Regelungen waren unter anderem Nachweise antikoagulanter Rodentizid-Wirkstoffe in der Umwelt: Eine österreichische Fallstudie des Umweltbundesamts (UBA) zeigte Rückstände unter anderem in Greifvögeln, Füchsen und Fischen sowie Hinweise auf Sekundärvergiftungen. Um die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt weiter zu minimieren, wurde der freie Erwerb bestimmter antikoagulanter Rodentizide künftig eingeschränkt.

Rodentizidsachkundenachweis verpflichtend

Mit Jänner 2026 trat die neue Rodentizidsachkundeverordnung in Österreich in Kraft. Für den Kauf und die berufliche Verwendung bestimmter Rodentizide ist dann ein Rodentizidsachkundenachweis verpflichtend. In einer Information des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft heißt es: „Ab 1.4.2026 dürfen Rodentizidprodukte mit antikoagulanten Wirkstoffen nicht mehr an nicht-berufsmäßige Verwender/Privatpersonen/breite Öffentlichkeit und an berufsmäßige Verwender ohne Sachkunde abgegeben werden. Diese Produkte stehen also nur noch berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde und konzessionierten Schädlingsbekämpfern zur Verfügung.“

Außerdem ist die Selbstbedienungsabgabe an die breite Öffentlichkeit verboten. Der Verkauf darf somit nicht mehr anonym über Regale oder Automaten erfolgen, sondern nur im direkten Kontakt mit sachkundiger Kontrolle. Diese Regelung gilt auch für Onlineverkäufe. Verstöße können verwaltungsstrafrechtliche Folgen haben.

Cumarin-Derivate

Betroffen sind alle Rodentizidprodukte in Österreich, die die Wirkstoffe Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorophacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen enthalten. Schwächere Präparate mit Alpha-Chloralose oder Coumatetralyl bleiben weiterhin ohne Sachkundenachweis erhältlich.

Diese Wirkstoffe zählen zu den stärkeren blutgerinnungshemmenden Rodentiziden. So reicht etwa bei dem Cumarin-Derivat Brodifacoum bereits eine einmalige Aufnahme aus, um die Wirkung zu entfalten. Der Wirkstoff gilt als deutlich potenter als Warfarin und weist zudem eine wesentlich längere Halbwertszeit auf, weshalb er auch als sogenanntes „Superwarfarin“ bezeichnet wird. Die Wirkung beruht auf einer indirekten Hemmung der Blutgerinnung.

Sachkundenachweis benötigt

Die neuen Regeln betreffen vor allem berufliche Verwender wie Landwirtinnen und Landwirte, Schädlingsbekämpfungsbetriebe oder Gemeindemitarbeiter:innen. Der Sachkundenachweis gilt nicht nur für die Anwendung, sondern auch für die Lagerung der Produkte, da diese laut EU-Biozidprodukteverordnung bereits als Teil der Verwendung eingestuft wird. Auch Personen, die Rodentizidprodukte abgeben (der Handel), müssen nun einen Sachkundenachweis besitzen, sofern sie nicht ohnehin als sachkundig gelten (beispielsweise Schädlingsbekämpfer).

In Wien kommt ein weiterer Punkt hinzu: Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen in Gebäuden ist behördlich dem konzessionierten Schädlingsbekämpfungsgewerbe vorbehalten. Hausverwaltungen oder Betriebe können professionelle Rodentizide daher künftig nicht mehr ohne entsprechend geschulte Personen selbst beschaffen oder verteilen.

Manipulierte Hipp-Babynahrung

Wie relevant das Thema sein kann, zeigte zuletzt auch der Fall rund um manipulierte Hipp-Babynahrung im April. Ein Unbekannter hatte versucht, das Unternehmen zu erpressen. Laut Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurden insgesamt fünf manipulierte Gläser entdeckt. In einem in Österreich gefundenen Gläschen wurden 15 Mikrogramm des Rodentizid-Wirkstoffs Bromadiolon nachgewiesen. Bromadiolon zählt zu den erwähnten Vitamin-K-Antagonisten und hemmt die Blutgerinnung. Als Antidot wird Vitamin K (Phytomenadion, Vitamin K1) verwendet.



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