Der Erstattungskodex (EKO) wird monatlich aktualisiert. Mit 1. August wurden 26 Einträge aus dem EKO gestrichen, während 36 in den Grünen Bereich wechselten. Zu den Änderungen zählen der Wechsel von Prolia in den Grünen Bereich, die Aufnahme von Tadalafil Bluefish in den Roten Bereich und die Streichung des Trimbow Nexthaler aus dem EKO.
Der Erstattungskodex (EKO) wird vom Dachverband der Sozialversicherungsträger veröffentlicht und richtet sich in erster Linie an Vertragsärzt:innen. Er erscheint einmal jährlich als Druckversion, wird im Internet jedoch monatlich aktualisiert.
Insgesamt wurden mit August zehn Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich (Yellow Box) und 39 in den Roten Bereich (Red Box) aufgenommen. 26 Einträge wurde aus dem EKO gestrichen (No Box), während 36 in den Grünen Bereich (Green Box) wechselten. Dabei handelt es sich nicht jeweils um unterschiedliche Arzneimittel, da manche Spezialitäten mit mehreren Wirkstärken und Packungsgrößen erfasst sind.
Prolia künftig im Grünen Bereich
Eine für die Osteoporosebehandlung relevante Änderung betrifft Prolia 60 mg mit dem Wirkstoff Denosumab. Die Packung mit einer Fertigspritze wechselt aus dem Gelben in den Grünen Bereich. Die Verschreibung bleibt allerdings an einen Indikationstext gebunden.
Laut dem Indikationstext wird Prolia zur Behandlung der Osteoporose erstattet, wenn ein hohes Zehn-Jahres-Frakturrisiko gemäß dem Fracture Risk Assessment Tool (FRAX) besteht oder bereits eine osteoporotische Fraktur aufgetreten ist. Zusätzlich darf eine Therapie mit zur Osteoporosebehandlung zugelassenen Bisphosphonaten nicht angezeigt sein.
Prolia ist seit Mai 2010 in Österreich zugelassen. Das Arzneimittel wird neben der Osteoporose auch bei bestimmten Formen eines therapiebedingten Knochenverlustes eingesetzt. Nach Angaben des Herstellers Amgen wurden weltweit mehr als 30 Millionen Patient:innen damit behandelt, darunter rund 26 Millionen Frauen.
Mehrere Veränderungen bei Rivaroxaban
Rivaroxaban ist ein direkt wirkender Gerinnungshemmer der Gruppe der Faktor-Xa-Inhibitoren. Der Wirkstoff wird abhängig von Dosierung und Indikation unter anderem zur Vorbeugung und Behandlung venöser Thromboembolien sowie zur Schlaganfallprophylaxe bei nicht valvulärem Vorhofflimmern eingesetzt.
Bei den für diesen Überblick ausgewählten Rivaroxaban-Präparaten ergeben sich zehn Änderungen:
- Acht Packungen von Rivaroxaban +pharma in den Wirkstärken 10, 15 und 20 mg mit fünf bis 42 Stück werden neu in den Roten Bereich aufgenommen. Zuvor waren sie nicht im EKO angeführt.
- Zwei Packungen von Rivaroxaban Accord 10 mg mit fünf beziehungsweise zehn Stück wechseln aus dem Roten in den Grünen Bereich. Sie sind bei Einhaltung des jeweiligen Indikationstextes verschreibbar.
Xarelto wird zur No Box
Änderungen gab es beim Originatorpräparat Xarelto (Rivaroxaban): Fünf Spezialitäten mit 10, 15 beziehungsweise 20 mg und zehn bis 42 Stück wurden aus dem EKO gestrichen (No Box). Bereits im Juli wurde mit Rivaroxaban Zentiva ein weiteres Nachfolgepräparat in den Wirkstärken 10, 15 und 20 mg in den Grünen Bereich aufgenommen. Die freie Verschreibbarkeit gilt unter Einhaltung des jeweiligen Indikationstextes. Bei der 10-mg-Stärke umfasst dieser unter anderem die Prophylaxe venöser thromboembolischer Ereignisse nach einem geplanten Hüft- oder Kniegelenksersatz.
Das Erstanbieterpräparat Xarelto blieb zu diesem Zeitpunkt teilweise noch im dunkelgelben Bereich angeführt. Der Informationstext verwies jedoch darauf, dass Generika als kostengünstigere Nachfolgepräparate zu Xarelto zur Verfügung stehen. Dies dürfte die Streichung von Xarelto aus dem EKO begründen.
Neue Stärke von Kerendia im Roten Bereich
Kerendia 40 mg mit dem Wirkstoff Finerenon wird in Packungen zu 14 und 28 Stück neu in den Roten Bereich aufgenommen. Die neue Stärke steht im Zusammenhang mit der erweiterten Zulassung zur Behandlung einer symptomatischen chronischen Herzinsuffizienz bei Erwachsenen mit einer linksventrikulären Ejektionsfraktion von mindestens 40 Prozent. Finerenon ist außerdem zur Behandlung einer chronischen Nierenerkrankung mit Albuminurie bei Erwachsenen mit Typ-2-Diabetes zugelassen.
Ezmekly wechselt in den Gelben Bereich
Ezmekly 1 mg mit dem Wirkstoff Mirdametinib wechselt in der Packung zu 42 Hartkapseln aus dem Roten in den Gelben Bereich. Die Verschreibung ist dem dunkelgelben Bereich (RE1) zugeordnet und damit grundsätzlich vorab chefärztlich zu bewilligen.
Das Arzneimittel ist zur Behandlung symptomatischer, nicht operabler plexiformer Neurofibrome bei Erwachsenen und Kindern ab zwei Jahren mit Neurofibromatose Typ 1 zugelassen. Dabei handelt es sich um gutartige Tumore, die entlang von Nerven wachsen.
Tadalafil im Roten Bereich
Tadalafil Bluefish 20 mg mit 56 Filmtabletten wird neu in den Roten Bereich aufgenommen. Tadalafil wird abhängig vom jeweiligen Präparat und seiner Zulassung zur Behandlung der erektilen Dysfunktion oder der pulmonal-arteriellen Hypertonie (PAH) eingesetzt. Die Spezialität ist zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit bei einer PAH zugelassen.
Diese Packungen fallen aus dem EKO
Mehrere zuvor im Grünen oder Gelben Bereich angeführte Packungen werden ab August der No Box zugeordnet:
- Claversal Suppositorien (Mesalazin) 500 mg mit 15 Stück
- Durotiv 40 mg (Esomeprazol) mit sieben magensaftresistenten Tabletten
- Sumatriptan Stada 100 mg mit zwei Tabletten
- Trimbow Nexthaler 88/5/9 Mikrogramm (Beclometasondipropionat, Formoterolfumarat-Dihydrat, Glycopyrroniumbromid) mit 120 Hüben
Die Streichung einer einzelnen Arzneispezialität oder Packungsgröße bedeutet nicht automatisch, dass der jeweilige Wirkstoff nicht mehr auf Kassenkosten verfügbar ist. Häufig stehen andere Packungsgrößen oder günstigere Nachfolgepräparate im EKO zur Verfügung.
Das zeigt auch das Beispiel Blopress 32 mg (Candesartancilexetil): Die Packung mit 28 Tabletten wurde bereits mit 1. Juli aus dem EKO gestrichen. Laut der Österreichischen Gesundheitskasse stehen weiterhin „zahlreiche frei verschreibbare Candesartan-Nachfolgepräparate“ zur Verfügung.
Die vollständigen Änderungen sind in den monatlichen EKO-Aktualisierungen beziehungsweise im ÖGK-Factsheet zu den Neuerungen abrufbar.
