Schon nach BAC-Wasser gefragt worden? 


Viktoria Anderle

Symbolbild: eine Spritze und ein Viel zur Entnahme von Flüssigkeiten zur Injektion.
BAC-Wasser ist in Österreich bislang relativ unbekannt. In den USA ist es hingegen eine in der United States Pharmacopeia (USP) definierte, standardisierte Zubereitung.dragonstock/AdobeStock_422052704

In Apotheken wird neuerdings nach sogenanntem BAC-Wasser gefragt. Das sorgt beim Personal mitunter für fragende Gesichter. Das bakteriostatische Wasser wird im Internet als Lösungsmittel für gefriergetrocknete Peptide gehandelt. Dabei geht es häufig um nicht zugelassene Präparate zur Gewichtsreduktion, zum Muskelaufbau oder für Anti-Aging-Zwecke. Behörden warnen vor unkalkulierbaren gesundheitlichen und rechtlichen Risiken.

BAC-Wasser ist die Kurzbezeichnung für „bacteriostatic water“, auf Deutsch bakteriostatisches Wasser. Pharmazeutisches bakteriostatisches Wasser für Injektionszwecke ist laut der offiziellen US-amerikanischen Arzneimitteldatenbank DailyMed eine sterile und pyrogenfreie Zubereitung aus Wasser für Injektionszwecke (Bacteriostatic Water for Injection). Als Konservierungsmittel ist üblicherweise 0,9 Prozent Benzylalkohol zugesetzt.

Der Benzylalkohol hemmt das Wachstum bestimmter Bakterien und ermöglicht dadurch grundsätzlich mehrere Entnahmen aus einem Mehrdosenbehältnis. BAC-Wasser kann zum Auflösen oder Verdünnen dafür geeigneter Injektionsarzneimittel verwendet werden. Welches Lösungsmittel eingesetzt werden darf, richtet sich jedoch immer nach den Angaben zum jeweiligen Arzneimittel. BAC-Wasser ist daher kein universell geeignetes Lösungsmittel.

Nicht für alle(s) geeignet

Auch die Bezeichnung allein ist kein Qualitätsnachweis. Im Internet wird BAC-Wasser teilweise ausdrücklich nur für Labor- und Forschungszwecke angeboten. Ein solches Produkt erfüllt nicht automatisch die Anforderungen an ein Arzneimittel für Injektionszwecke. Angaben wie „steril“ oder „research grade“ ersetzen keine behördliche Zulassung und Kontrolle.

Der zugesetzte Benzylalkohol kann das Wachstum bestimmter Keime hemmen. Er macht eine bereits verunreinigte Lösung jedoch nicht wieder steril. Ebenso wenig gewährleistet er die Reinheit, Wirksamkeit oder Stabilität eines damit aufgelösten Wirkstoffs. Benzylalkoholhaltige Lösungen sind außerdem nicht für alle Patientengruppen geeignet. Insbesondere bei Neugeborenen dürfen sie aufgrund des Toxizitätsrisikos nicht verwendet werden. Laut der über DailyMed veröffentlichten Produktinformation darf BAC-Wasser zudem nicht ohne zugesetzten Wirkstoff intravenös verabreicht werden.

Rekonstitution lyophilisierter Peptide

Warum BAC-Wasser derzeit auch in Apotheken nachgefragt wird, dürfte mit sogenannten „Research Peptiden“ zusammenhängen. Im Internet werden gefriergetrocknete Substanzen (Lyophilisate) zur Gewichtsreduktion, zum Muskelaufbau, zur Regeneration oder für Anti-Aging-Zwecke angeboten. Die Käufer:innen sollen laut Artikel in Internetforen das Pulver mit BAC-Wasser auflösen und anschließend selbst injizieren.

Beim selbstständigen Auflösen und Abmessen können jedoch erhebliche Dosierungsfehler entstehen. Die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) berichtete bei individuell hergestellten Semaglutid-Zubereitungen über versehentliche Überdosierungen um das Fünf- bis 20-Fache. Einige Betroffene mussten medizinisch behandelt oder stationär aufgenommen werden. Ursache waren unter anderem unterschiedliche Konzentrationen, ungeeignete Spritzen und Verwechslungen bei den Dosierungseinheiten. 

Im Set mit Peptiden und Spritzen

In einem Warnschreiben der FDA vom 31. März beanstandete die Behörde einen Onlineanbieter, der unter anderem Cagrilintid, Retatrutid, Semaglutid, Tirzepatid und Mazdutid vertrieb. Obwohl die Produkte als ausschließlich für Forschungszwecke bestimmt bezeichnet wurden, schrieb der Anbieter ihnen Wirkungen auf Gewicht, Appetit und Blutzucker zu.

Nicht selten wird auch ein Rekonstitutionsset mit BAC-Wasser und Spritze auf einschlägigen Seiten angeboten. Für die FDA war dies ein zusätzlicher Hinweis darauf, dass die Produkte aufgelöst und injiziert werden sollten. Die konkreten Angebote wurden daher als nicht zugelassene Arzneimittel eingestuft. Die Behörde betonte, dass injizierbare Präparate wichtige Schutzbarrieren des Körpers umgehen und Verunreinigungen dadurch schwere oder lebensbedrohliche Erkrankungen verursachen können.

Warnung vor illegalen Präparaten

Auch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) warnt vor Peptidpräparaten aus zweifelhaften Internetquellen. Je nach Inhaltsstoff, Konzentration, Wirkung und wissenschaftlicher Datenlage können diese als nicht zugelassene und damit illegale Arzneimittel eingestuft werden. Hinweise wie „nur für Forschungszwecke“ ändern daran nichts, wenn die Produkte erkennbar zur Anwendung am Menschen bestimmt sind.

Bei nicht zugelassenen Produkten bleiben Herkunft, tatsächliche Zusammensetzung, Wirkstoffgehalt, Sterilität sowie Transport- und Lagerbedingungen häufig unklar. BAC-Wasser kann diese Risiken nicht ausgleichen und macht ein Präparat unbekannter Herkunft weder steril noch sicher.

In der Apotheke immer Nachfragen

Wird in der Apotheke nach BAC-Wasser gefragt, bietet sich eine Frage nach dem vorgesehenen Verwendungszweck an. Soll ein zugelassenes Arzneimittel rekonstituiert werden, sind ausschließlich die Angaben der jeweiligen Fachinformation maßgeblich.

Ist das BAC-Wasser für ein Peptid aus dem Internet vorgesehen, sollte auf die fehlende Zulassung sowie die gesundheitlichen Risiken einer Selbstinjektion hingewiesen werden. Hinweise auf illegale Peptidprodukte können an die zuständige Stelle des BASG unter enforcement@basg.gv.at gemeldet werden.



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