„Research Peptide“ wie BPC-157, GHK-Cu, MOTS-c und Melanotan II werden im Internet unter anderem zur Gewichtsreduktion, zum Muskelaufbau, zur Regeneration oder für Anti-Aging-Zwecke angeboten. Aufgelöst sollen sie mit sogenanntem BAC-Wasser werden. Doch für viele dieser Substanzen fehlen Zulassung, Qualitätskontrollen und ausreichende Daten zur Anwendung am Menschen. Neben gesundheitlichen Risiken können Besteller:innen auch rechtliche Konsequenzen drohen.
BAC-Wasser wird im Internet häufig gemeinsam mit gefriergetrockneten Peptiden und Spritzen angeboten. Käufer:innen sollen die Pulver mit BAC-Wasser selbst auflösen, die benötigte Menge berechnen und anschließend subkutan injizieren.
„nur für Forschungszwecke“
In einem Warnschreiben vom 31. März beanstandete die US-amerikanische Food and Drug Administration (FDA) unter anderem Onlineangebote mit Cagrilintid, Retatrutid, Semaglutid, Tirzepatid und Mazdutid. Obwohl die Produkte als „nur für Forschungszwecke“ (laboratory research purposes only) beworben wurden, schrieb ihnen der Anbieter Wirkungen auf Gewicht, Appetit und Blutzucker zu.
Dabei muss zwischen zwei Gruppen unterschieden werden: Semaglutid und Tirzepatid sind Bestandteile zugelassener und behördlich geprüfter Fertigarzneimittel. Die angebotenen Wirkstoffpulver unbekannter Herkunft sind mit diesen jedoch nicht gleichzusetzen. Käufer:innen können in der Regel nicht überprüfen, ob sie den angegebenen Wirkstoff in der ausgewiesenen Menge und Reinheit enthalten.
Cagrilintid, Retatrutid und Mazdutid verfügen hingegen noch über keine Arzneimittelzulassung und befinden sich in klinischer Entwicklung. Auch die Bezeichnung „nur für Forschungszwecke“ schützt einen Anbieter nicht, wenn Bewerbung und Aufmachung auf eine Anwendung am Menschen abzielen.
Deutliche Warnung
Darüber hinaus werden Research-Peptide wie BPC-157, GHK-Cu, MOTS-c und Melanotan II angeboten. Sie wurden überwiegend präklinisch untersucht oder verfügen nur über begrenzte Daten aus der Anwendung am Menschen. Als injizierbare Arzneimittel für die beworbenen Zwecke sind sie nicht zugelassen.
Die FDA führt mehrere dieser Peptide auf einer Liste von Ausgangsstoffen, deren Verwendung in individuell hergestellten Rezepturen erhebliche Sicherheitsrisiken bergen kann (Certain Bulk Drug Substances for Use in Compounding that May Present Significant Safety Risks).
Das bedeutet nicht, dass bei jeder Anwendung nachweislich Schäden auftreten. Die FDA warnt jedoch vor möglichen Immunreaktionen, schwer charakterisierbaren Wirkstoffen und Verunreinigungen. Zugleich fehlen vielfach verlässliche Sicherheitsdaten zur Anwendung am Menschen. Auch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) warnt vor Peptidpräparaten aus zweifelhaften Internetquellen.
BPC-157
BPC-157 wird im Internet vor allem zur beschleunigten Heilung von Sehnen, Muskeln und Gelenken beworben. Die pharmakologischen Erkenntnisse zu BPC-157 beruhen bislang überwiegend auf Tierexperimenten. Belastbare klinische Belege für diese Wirkungen am Menschen fehlen.
Es wurden unter anderem Effekte auf die Angiogenese, die Stickstoffmonoxid-Synthase, proinflammatorische Zytokine sowie die Kollagensynthese und Zellmigration beobachtet. In Tiermodellen zeigten sich zudem Hinweise auf eine verbesserte Regeneration von Muskeln, Sehnen und Nerven. Ob sich diese Ergebnisse auf den Menschen übertragen lassen, ist bisher nicht ausreichend geklärt. Im Leistungssport ist BPC-157 verboten und wird von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in der Kategorie S0 für nicht zugelassene Substanzen geführt.
Das synthetisch hergestellte Peptid ist weder in der Europäischen Union noch in den USA als Arzneimittel zugelassen. Die FDA verweist bei Rezepturen mit BPC-157 auf mögliche Immunreaktionen, Schwierigkeiten bei der Charakterisierung des Wirkstoffs und Risiken durch peptidbedingte Verunreinigungen. Für die beworbenen Anwendungswege liegen keine oder nur begrenzte Sicherheitsdaten vor. Ob die Anwendung beim Menschen Schäden verursacht, lässt sich daher derzeit nicht ausreichend beurteilen.
GHK-Cu
GHK-Cu ist ein kupferbindendes Peptid aus dem Tripeptid Glycyl-L-histidyl-L-Lysin (GHK) und einem zweiwertigen Kupfer-Ion (Cu). GHK entsteht im Körper unter anderem beim Abbau von Kollagen und kommt in höheren Konzentrationen in Wundflüssigkeit und Blutplasma vor. Mit zunehmendem Alter kann ein Absinken der Konzentration beobachtet werden.
GHK-Cu wird mit Hautpflege, Haarwachstum und Regeneration in Verbindung gebracht. Kosmetische Anwendungen müssen jedoch klar von einer Injektion abgegrenzt werden. Bei injizierbaren Rezepturen nennt die FDA ein mögliches Risiko für Immunreaktionen durch Zusammenlagerungen der Peptidmoleküle und Verunreinigungen. Die verfügbaren Daten zur Sicherheit beim Menschen seien begrenzt.
MOTS-c
MOTS-c (Mitochondrial ORF of the 12S rRNA Type-C ) wird als mitochondriales Peptid beworben. Es soll angeblich den Energiestoffwechsel, die körperliche Leistungsfähigkeit und gesundes Altern unterstützen. Es ist ein in den Mitochondrien codiertes Protein, das hormonähnlich wirkt und die Genregulation im Zellkern beeinflussen kann. Dadurch könnte es unter anderem am Muskelstoffwechsel, an der Insulinempfindlichkeit und an der Regulation des Körpergewichts beteiligt sein. Sportliche Aktivität steigert die körpereigene MOTS-c-Konzentration vorübergehend: In dem Paper „MOTS-c: A promising mitochondrial-derived peptide for therapeutic exploitation“ wird berichtet, dass die KOnzentration nach dem Training besonders im Skelettmuskel zunimmt und nach rund vier Stunden wieder zum Ausgangswert zurück kehrt.
Laut FDA liegen jedoch keine Daten zur Anwendung entsprechender Arzneimittel am Menschen vor. Neben möglichen Immunreaktionen erschweren peptidbedingte Verunreinigungen und die Charakterisierung des Wirkstoffs eine verlässliche Risikobewertung. Ob MOTS-c beim Menschen Schäden verursacht, ist daher nicht ausreichend geklärt.
Melanotan II
Die FDA nennt neben möglichen Immunreaktionen und Verunreinigungen auch veröffentlichte Berichte über schwerwiegende Ereignisse. Beschrieben wurden unter anderem Melanome, ein posteriores reversibles Enzephalopathie-Syndrom, ein sympathomimetisches Toxidrom und Priapismus (schmerzhafte Dauererektion).
NADA warnt vor MK-677
Auch die Nationale Anti-Doping Agentur Austria (NADA Austria), die in Österreich für Dopingprävention und Dopingkontrollen zuständig ist, warnt vor Substanzen, die in sozialen Medien als vermeintlich harmlose Mittel für Muskelaufbau, Regeneration oder Anti-Aging beworben werden.
Als Beispiel nennt sie MK-677, auch Ibutamoren genannt. Dabei handelt es sich streng genommen nicht um ein Peptid, sondern um einen experimentellen Wachstumshormon-Sekretagog. Die Substanz soll die Ausschüttung von Wachstumshormon und des insulinähnlichen Wachstumsfaktors 1 (IGF-1) steigern.
Die NADA Austria verweist darauf, dass keine Zulassung als Arzneimittel besteht. Die FDA sieht bei Ibutamoren unter anderem aufgrund des möglichen Risikos einer Herzinsuffizienz erhebliche Sicherheitsbedenken. Eine klinische Studie mit Patient:innen nach einer Hüftfraktur wurde wegen eines entsprechenden Sicherheitssignals vorzeitig beendet. Im Sport zählt MK-677 außerdem zu den verbotenen Wachstumshormon-Stimulatoren.
Nebenwirkungen schwer vorhersehbar
Bei nicht zugelassenen Internetpräparaten hängt das Risiko nicht nur vom angegebenen Wirkstoff ab. Häufig ist unklar, ob die Substanz tatsächlich enthalten ist und ob Dosierung, Reinheit und Sterilität den Angaben entsprechen.
Mögliche Folgen sind:
- Immunreaktionen gegen das Peptid, Zusammenlagerungen der Moleküle oder Verunreinigungen
- lokale Reaktionen wie Schmerzen, Rötungen und Schwellungen
- Abszesse sowie lokale oder systemische Infektionen
- Über- oder Unterdosierungen durch Fehler beim Auflösen und Abmessen
- substanzspezifische Nebenwirkungen und Wechselwirkungen
- bislang unbekannte Folgen aufgrund fehlender Daten zur Anwendung am Menschen
Nicht nur gesundheitliche, sondern auch rechtliche Folgen
Dass der Handel mit Research-Peptiden auch rechtliche Konsequenzen haben kann, zeigt ein Bericht der Wiener Kanzlei Heninger Law. Nach Angaben der Kanzlei führten polnische Behörden Anfang April eine Razzia gegen den Onlineanbieter Biowell Labs durch. Dabei seien mehrere Personen festgenommen sowie Substanzen, technische Geräte und Unterlagen sichergestellt worden. Auch Kundendaten und Bestellhistorien könnten ausgewertet und gegebenenfalls an österreichische Behörden übermittelt werden.
Das BASG äußert sich wie folgt zu den Peptiden aus dem Internet: „[..]diese Produkte [werden] rechtlich als (illegale) Arzneimittel behandelt, was unter anderem bedeutet, dass die Inverkehrbringung in Österreich sowie die Einfuhr derartiger Präparate nach Österreich verboten ist.“ Neben den Inverkehrbringer:innen oder Importeur:innen müssten dementsprechend auch Käufer:innen mit rechtlichen Konsequenzen (beispielsweise einer Anzeige) rechnen.
Pharmakologisch wirksame Peptide wie BPC-157, Semaglutid oder Melanotan II würden laut Heninger Law regelmäßig unter Position 3004 des Zolltarifs und damit unter den Begriff der Arzneiwaren fallen. Privatpersonen dürfen entsprechende Arzneiwaren grundsätzlich nicht eigenständig aus dem Ausland bestellen. Weder der Hinweis „For Research Use Only“ noch der Versand aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union schützt automatisch vor rechtlichen Konsequenzen.
Bei einem Verstoß gegen das Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG) können laut der Kanzlei Geldstrafen von bis zu 3600 Euro und im Wiederholungsfall von bis zu 7260 Euro drohen. Weiters kann die Ware beschlagnahmt und vernichtet werden. Welche Bestimmungen tatsächlich greifen, hängt von der konkreten Substanz, ihrer rechtlichen Einordnung und den Umständen der Bestellung ab. Bei bestimmten Doping- oder Suchtmitteln können zusätzlich andere und strengere Vorschriften zur Anwendung kommen, erklärt die Kanzlei.
