Schwanger im Job: Die nächsten Schritte


Sanja Agatic

Symbolbild: Im Apothekenlagerraum, sitzt eine schwangere Apothekenmitarbeiterin und telefoniert.
Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft greifen wichtige arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen.Foto:stock.adobe.com/caftor

Ein positiver Schwangerschaftstest verändert vieles, auch im Berufsleben. Plötzlich stellen sich Fragen: Wann muss ich es melden? Und welche gesetzliche Schutzbestimmungen gelten ab jetzt im Arbeitsalltag?

Klar ist, mit Bekanntwerden der Schwangerschaft greifen in Österreich klare gesetzliche Regelungen. Wer sie kennt, ist auf der sicheren Seite und kann unnötigen Stress vermeiden.

Meldung der Schwangerschaft

Sobald die Schwangerschaft feststeht, sollte der Arbeitgeber informiert werden, idealerweise mit einer ärztlichen Bestätigung und dem voraussichtlichen Geburtstermin. Eine gesetzliche Frist gibt es nicht, praktisch ist eine frühe Meldung jedoch entscheidend. Denn erst ab diesem Zeitpunkt greifen wichtige Schutzbestimmungen. Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, die Schwangerschaft an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und das Arbeitsinspektorat zu melden.

Was gilt ab Bekanntgabe der Schwangerschaft?

Mit der Meldung treten zentrale Schutzregelungen in Kraft:

  • Kündigungs- und Entlassungsschutz
  • Arbeitszeitbeschränkungen
  • Schutz vor gefährlichen Tätigkeiten: Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder unter belastenden Bedingungen müssen angepasst oder eingestellt werden.
  • Arbeitsplatzanpassung: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob der Arbeitsplatz geeignet ist, andernfalls erfolgt eine Versetzung oder Freistellung.

Ein Experte für Arbeitsrecht empfiehlt, mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft zunächst zuzuwarten, bis der Mutter-Kind-Pass ausgestellt ist und die erste kritische Phase überstanden wurde. Besondere Vorsicht sei geboten, wenn sich die Schwangere noch in einer Probezeit oder in einem befristeten Dienstverhältnis befindet, in solchen Fällen wird geraten, vor der Meldung an den Arbeitgeber Kontakt mit der Arbeiterkammer aufzunehmen.

Mutterschutz: Wann beginnt er und was bedeutet er?

Der gesetzliche Mutterschutz beginnt acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei bestimmten Fällen bis zu zwölf Wochen wie zum Beispiel bei Kaiserschnitt oder Früh- und Mehrlingsgeburten . In dieser Zeit gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Während der Mutterschutzes übernimmt die ÖGK das Einkommen in Form des Wochengeldes. Voraussetzung:

  • Aufrechtes Dienstverhältnis
  • Rechtzeitige Einreichung der ärztlichen Bestätigung

Das Wochengeld entspricht in der Regel dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten Monate.

Karenz: Anspruch, Dauer und Fristen

Nach dem Mutterschutz besteht Anspruch auf Kranz bis zum zweiten Geburtstag des Kindes. Wichtig dabei ist, die Karenz muss rechtzeitig beim Arbeitgeber gemeldet werden. Eine Aufteilung zwischen beiden Elternteilen ist möglich und während der Karenz besteht weiterhin Kündigungsschutz (bis 4 Wochen nach Wiedereintritt). Parallel kann Kinderbetreuungsgeld beantragt werden, je nach Modell unterschiedlich hoch und lange.

Für Apothekerinnen gilt: Während der Karenz ist eine geringfügige Beschäftigung grundsätzlich erlaubt. Eine 1/10-Meldung ist bei der Gehaltskasse bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes möglich. Dabei müssen sowohl die Zuverdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeldes als auch die Geringfügigkeitsgrenze eingehalten werden, da bei Überschreitung das Risiko besteht, dass die Karenz beendet wird.

Einkommenabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Dieses Modell orientiert sich am Einkommen vor der Geburt und ist auf eine kürzere Bezugsdauer maximal ein Jahr ausgelegt. Es richtet sich vor allem an Eltern, die rasch wieder in den Beruf zurückkehren möchten.

Vorteile:

  • Deutlich höherer monatlicher Betrag
  • Einkommensersatzfunktion

Nachteile:

  • Kürzere Bezugsdauer
  • Anspruch nur bei vorheriger Erwerbstätigkeit
  • Strengere Vorraussetzungen

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Dieses Modell ist unabhängig vom vorherigen Einkommen und bietet vor allem Flexibilität. Eltern können die Bezugsdauer innerhalb eines bestimmten Rahmen selbst wählen, je länger der Bezug, desto niedriger fällt der tägliche Betrag aus. Es kann bis zum maximal 28 Lebensmonat des Kindes in Anspruch genommen werden.

Vorteile:

  • Auch ohne vorheriges Einkommen möglich
  • Flexibel in der Bezugsdauer
  • Geeignet für längere Karenzzeiten

Nachteile:

  • Geringere finanzielle Leistung pro Tag
  • Weniger attraktiv bei höherem Einkommen vor der Geburt

Meldung

Damit alles reibungslos läuft, sind mehrere Schritte notwendig:

  • Schwangerschaft inklusive ärztlicher Bestätigung
  • Beginn des Mutterschutzes
  • Karenzmeldung inklusive Dauer
  • Antrag auf Wochengeld bei der ÖGK
  • Antrag auf Kinderbetreuungsgeld


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