Substitution ohne Versicherung?


Viktoria Anderle

Symbolbild: Blonde Frau im weißen Mantel hält sich Hand fragend ans Kinn.
Bei Substitutionspatient:innen ist es wichtig zu überprüfen, ob ein gültiges Kassenrezept (Dauerverschreibung) vorliegt.Krakenimages.com/AdobeStock_540702305

Patient:innen mit Substitutions-Dauerverschreibung ohne Versicherung – wie ist hier vorzugehen? Auch nicht-versicherte Substitutionspatient:innen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten mit ihrer Medikation versorgt werden. Entscheidend ist dabei vor allem ein korrekt ausgestelltes Kassenrezept.

Auch ohne aufrechte Krankenversicherung ist die Versorgung von Substitutionspatientinnen und -patienten möglich, sofern eine gültige kassenärztliche Dauerverschreibung vorliegt. In diesen Fällen werden die Kosten von der Österreichischen Gesundheitskasse Wien (ÖGK W) übernommen.

Rechtliche Grundlage dafür ist der Apothekergesamtvertrag (§ 3 Absatz 1 der Anlage I ): Apotheker:innen müssen prüfen, ob ein vollständig ausgefülltes Kassenrezept vorliegt. Eine inhaltliche Überprüfung der Angaben – etwa zur versicherten Person oder Angehörigen, zum Krankenversicherungsträger sowie den Leistungsanspruch der Person – ist jedoch nicht erforderlich.

Für die Praxis bedeutet das: Liegt ein formal korrekt ausgestelltes Rezept vor, kann die Abgabe erfolgen, unabhängig davon, ob eine Versicherung besteht.

Ausnahmeregelung in Wien: Suchthilfe

In Wien besteht eine spezifische Regelung für nicht-versicherte Substitutionspatient:innen in Zusammenarbeit mit der Suchthilfe Wien.

Einrichtungen wie die Suchthilfe Wien, das jedmayer oder der Verein Dialog stellen Verschreibungen für Arzneimittel gemäß geltendem Warenverzeichnis aus. Diese Rezepte sind an der Kassenbezeichnung 1309 – Suchthilfe Wien (SHW) erkennbar und können in allen Wiener Apotheken eingelöst werden.

Die betroffenen Patientinnen und Patienten sind dabei automatisch von der Rezeptgebühr befreit. Die Abrechnung erfolgt monatlich über die Pharmazeutische Gehaltskasse unter der entsprechenden Kassennummer, die Kosten übernimmt die Suchthilfe Wien gemäß Kassentarif.



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