Wissenswertes zur PKA-Lehrabschlussprüfung


Sanja Agatic

Symbolbild: Eine Prüfungssituation im Klassenzimmer, eine Schülerin wirkt angespannt.
Die PKA-LAP folgt klaren gesetzlichen Vorgaben, die auch für den Wiederantritt und den weiteren Verlauf verbindlich sind.Foto:stock.adobe.com/Monkey Business

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) makiert den Übergang von der Ausbildung in den Berufsalltag. Für viele Lehrlinge ist sie jedoch mit Unsicherheiten verbunden. Wie oft darf man antreten? Was passiert bei einem Nichtbestehen? Und welche Auswirkungen hat das auf die Behaltezeit?

Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Punkte rund um die LAP, basierend auf Informationen aus dem Kollektivvertrag für PKA sowie der Wirtschaftskammer Österreich.

Praktische Prüfung 

Zur praktischen Prüfung zählen die Gegenstände:  

  • Geschäftsprozesse in der Apotheke 
  • Drogen und Chemikalien 
  • Gesundheit, Ernährung und Kosmetik
  • Labortechnologie
  • Verkaufspraxis in der Apotheke

Der Gegenstand „Geschäftsprozesse in der Apotheke“ umfasst einen schriftlichen und mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil werden Aufgaben aus den Bereichen Warenmanagement, Verkauf und Beratung, Arzneimittelherstellung/Labor sowie betrieblichem Rechnungswesen gestellt. Die Aufgaben sind laut Prüfungsordnung so konzipiert, dass sie in 90 Minuten bearbeitet werden können. Die Prüfung ist nach 105 Minuten zu beenden. Der mündliche Teil baut auf dem schriftlichen Teil auf und umfasst zusammenhängende praktische Aufgabenstellungen. 

Auch „Drogen und Chemikalien“ besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Geprüft werden unter anderem Anwendungen, Wirkung, Inhaltsstoffe, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Dosierung sowie der Umgang mit Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln. Die schriftliche Prüfung dauert 45 Minuten und ist nach 60 Minuten zu beenden. Für den mündlichen Teil müssen Prüflinge außerdem eine Drogensammlung von 40 Drogen sowie ein Herbar mit 20 Heilpflanzen vorlegen, dafür hat man bis maximal 15 Minuten Zeit. 

Im Prüfungsgegenstand „Gesundheit, Ernährung und Kosmetik“ werden gesundheitsrelevante Themen, Ernährung, Hautgesundheit sowie Produkte der Körperpflege und Kosmetik behandelt. Die schriftliche Prüfung dauert 30 Minuten und ist nach 45 Minuten zu beenden. Der mündliche Teil erfolgt in Form eines simulierten Gesprächs aus dem beruflichen Alltag und umfasst unter anderem Verkaufsabwicklung, Zusatzverkäufe sowie Beratung zu Nahrungsergänzungsmitteln, Ernährung und Kosmetik.   

Der Gegenstand „Labortechnologie“ umfasst einen praktischen und mündlichen Tei. Dabei erhalten Prüflinge eine labortechnologische Aufgabe, etwa zur magistralen Herstellung, Protokollführung, Etikettierung oder Verpackung. Die praktische Prüfung soll laut Prüfungsordnung 30 Minuten dauern und ist nach 60 Minuten zu beenden. 

Die „Verkaufspraxis in der Apotheke“ erfolgt ausschließlich mündlich. Im Rahmen eines simulierten Gesprächs werden konkrete Situationen aus dem Apothekenalltag behandelt. Dazu zählen unter anderem Umtauschabwicklungen, Lieferverzüge, die Besorgung nicht lagernder Ware oder der Umgang mit Beschwerden und Reklamationen, hierfür stehen bis zu 15 Minuten zur Verfügung. 

Wie oft darf man zur LAP antreten?

Die LAP ist kein einmaliger Versuch. Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen und das grundsätzlich unbegrenzt oft. Dieses System ist bewusst so aufgebaut, um eine zweite oder dritte Chance zu ermöglichen. In der Praxis zeigt sich auch häufig, dass meist nur jene Prüfungsteile erneut abgelegt werden müssen, die nicht bestanden wurden. Eine vollständige Wiederholung wird nur dann notwendig, wenn alle Teile negativ beurteilt wurden.

Wer übernimmt die Prüfungsgebühren?

Im Zusammenhang mit Prüfungsgebühren wird deutlich, dass viele Annahmen nicht der Realität entsprechen. Der erste Prüfungsantritt ist für Lehrlinge grundsätzlich kostenlos, da die Kosten vom Lehrbetrieb übernommen werden. Auch die ersten Wiederholungen sind in der Regel gebührenfrei. Prüfungsgebühren fallen in der Regel erst ab dem vierten Antritt an, wie aus Informationen der Wirtschaftskammer Österreich hervorgeht. Für ein genaues Vorgehen im Einzelfall kann mit der Lehrlingsstelle Rücksprache gehalten werden.

Gleichzeitig gilt: Wer zu einem Termin unentschuldigt nicht erscheint, riskiert, dass der nächste Antritt nicht mehr kostenfrei ist. Nach der Prüfung wird ersichtlich, in welchen Bereichen es nicht gereicht hat. Diese können gezielt vorbereitet und beim nächsten Termin wiederholt werden. Gerade dieser modulare Aufbau ermöglicht es, sich auf konkrete Schwachstellen zu konzentrieren, anstatt alles neu lernen zu müssen.

Wie lange ist das Lehrverhältnis?

Gerade bei der Behaltezeit kommt es oft zu Missverständnissen. Diese beginnt nicht mit dem Nichtbestehen der Prüfung, sondern erst mit dem tatsächlichen Ende des Lehrverhältnisses oder nach erfolgreichem Abschluss der LAP. Solange die Ausbildung formal weiterläuft, handelt es sich weiterhin um ein Lehrverhältnis und nicht um ein reguläres Dienstverhältnis als ausgelernte PKA.

So heißt es im Kollektivvertrag wörtlich: „Die Dauer der Weiterverwendung nach § 18 Berufsausbildungsgesetz beträgt für ausgelernte PKA-Lehrlinge vier Monate. Sie beträgt drei Monate, wenn anstelle des beendeten Lehrverhältnisses eines mit einem anderen Lehrling eingegangen wird.“

Ein ausgezeichneter Abschluss zahlt sich aus

Neben dem Bestehen selbst kann auch das Ergebnis eine Rolle spielen. Wer die LAP mit ausgezeichnetem Erfolg abschließt, profitiert laut Kollektivvertrag für PKAs von einer besonderen Regelung: Im ersten Dienstverhältnis wird ein Berufsjahr angerechnet. Das wirkt sich unmittelbar auf die Gehaltseinstufung aus und kann zu einem früheren Einkommensanstieg führen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine pauschale „Belohnung“, sondern um eine kollektivvertragliche geregelte Einstufung. Die Anrechnung erfolgt automatisch mit dem Ablegen der Prüfung, wechselt man den Arbeitgeber, wird die Anrechnung nicht übernommen, das zusätzliche Jahr geht bei der Neueinstufung verloren.

Der richtige Zeitpunkt für den Antritt

Der reguläre Antritt erfolgt am Ende der Lehrzeit, kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch vorgezogen werden. In Ausnahmefällen ist sogar eine außerordentliche Zulassung möglich, etwa wenn ausreichend praktische Erfahrung vorhanden ist. Unabhängig davon zeigt sich, dass nicht nur das fachliche Wissen zählt, sondern auch das Verständnis für den Ablauf der Prüfung selbst.

*In einer früherer Version des Artikels hieß es: Die LAP für PKA besteht aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Teil. Der schriftliche Teil dauert etwa 90 bis 120 Minuten. Der praktische Teil umfasst typische Aufgaben aus dem Apothekenalltag und dauert ungefähr 2 bis 3 Stunden. Das mündliche Fachgespräch (Verkaufspraxis in der Apotheke) erfolgt im Rahmen eines simulierten Gesprächs und dauert laut Prüfungsordnung mindestens 10 bis maximal 15 Minuten. Ausgangspunkt der mündlichen Prüfung ist die schriftliche Arbeit.



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