Wissenswertes zur PKA-Lehrabschlussprüfung


Sanja Agatic

Symbolbild: Eine Prüfungssituation im Klassenzimmer, eine Schülerin wirkt angespannt.
Die PKA-LAP folgt klaren gesetzlichen Vorgaben, die auch für den Wiederantritt und den weiteren Verlauf verbindlich sind.Foto:stock.adobe.com/Monkey Business

Die Lehrabschlussprüfung (LAP) makiert den Übergang von der Ausbildung in den Berufsalltag. Für viele Lehrlinge ist sie jedoch mit Unsicherheiten verbunden. Wie oft darf man antreten? Was passiert bei einem Nichtbestehen? Und welche Auswirkungen hat das auf die Behaltezeit?

Es folgt ein Überblick über die wichtigsten Punkte rund um die LAP, basierend auf Informationen aus dem Kollektivvertrag für PKA sowie der Wirtschaftskammer Österreich.

Schriftlicher, praktischer und mündlicher Teil

Wie oft darf man zur LAP antreten?

Die LAP ist kein einmaliger Versuch. Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen und das grundsätzlich unbegrenzt oft. Dieses System ist bewusst so aufgebaut, um eine zweite oder dritte Chance zu ermöglichen. In der Praxis zeigt sich auch häufig, dass meist nur jene Prüfungsteile erneut abgelegt werden müssen, die nicht bestanden wurden. Eine vollständige Wiederholung wird nur dann notwendig, wenn alle Teile negativ beurteilt wurden.

Wer übernimmt die Prüfungsgebühren?

Im Zusammenhang mit Prüfungsgebühren wird deutlich, dass viele Annahmen nicht der Realität entsprechen. Der erste Prüfungsantritt ist für Lehrlinge grundsätzlich kostenlos, da die Kosten vom Lehrbetrieb übernommen werden. Auch die ersten Wiederholungen sind in der Regel gebührenfrei. Prüfungsgebühren fallen in der Regel erst ab dem vierten Antritt an, wie aus Informationen der Wirtschaftskammer Österreich hervorgeht. Für ein genaues Vorgehen im Einzelfall kann mit der Lehrlingsstelle Rücksprache gehalten werden.

Gleichzeitig gilt: Wer zu einem Termin unentschuldigt nicht erscheint, riskiert, dass der nächste Antritt nicht mehr kostenfrei ist. Nach der Prüfung wird ersichtlich, in welchen Bereichen es nicht gereicht hat. Diese können gezielt vorbereitet und beim nächsten Termin wiederholt werden. Gerade dieser modulare Aufbau ermöglicht es, sich auf konkrete Schwachstellen zu konzentrieren, anstatt alles neu lernen zu müssen.

Wie lange ist das Lehrverhältnis?

Gerade bei der Behaltezeit kommt es oft zu Missverständnissen. Diese beginnt nicht mit dem Nichtbestehen der Prüfung, sondern erst mit dem tatsächlichen Ende des Lehrverhältnisses oder nach erfolgreichem Abschluss der LAP. Solange die Ausbildung formal weiterläuft, handelt es sich weiterhin um ein Lehrverhältnis und nicht um ein reguläres Dienstverhältnis als ausgelernte PKA.

So heißt es im Kollektivvertrag wörtlich: „Die Dauer der Weiterverwendung nach § 18 Berufsausbildungsgesetz beträgt für ausgelernte PKA-Lehrlinge vier Monate. Sie beträgt drei Monate, wenn anstelle des beendeten Lehrverhältnisses eines mit einem anderen Lehrling eingegangen wird.“

Ein ausgezeichneter Abschluss zahlt sich aus

Neben dem Bestehen selbst kann auch das Ergebnis eine Rolle spielen. Wer die LAP mit ausgezeichnetem Erfolg abschließt, profitiert laut Kollektivvertrag für PKAs von einer besonderen Regelung: Im ersten Dienstverhältnis wird ein Berufsjahr angerechnet. Das wirkt sich unmittelbar auf die Gehaltseinstufung aus und kann zu einem früheren Einkommensanstieg führen. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine pauschale „Belohnung“, sondern um eine kollektivvertragliche geregelte Einstufung. Die Anrechnung erfolgt automatisch mit dem Ablegen der Prüfung, wechselt man den Arbeitgeber, wird die Anrechnung nicht übernommen, das zusätzliche Jahr geht bei der Neueinstufung verloren.

Der richtige Zeitpunkt für den Antritt

Der reguläre Antritt erfolgt am Ende der Lehrzeit, kann unter bestimmten Voraussetzungen jedoch auch vorgezogen werden. In Ausnahmefällen ist sogar eine außerordentliche Zulassung möglich, etwa wenn ausreichend praktische Erfahrung vorhanden ist. Unabhängig davon zeigt sich, dass nicht nur das fachliche Wissen zählt, sondern auch das Verständnis für den Ablauf der Prüfung selbst.



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