Nationalrat beschließt Beitritt zum Internationalen Impfstoffinstitut und neue e-Health-Regeln


Der Nationalrat hat den Beitritt zum Internationalen Impfstoffinstitut durchgewunken. Foto: BKA/Florian Schrötter

Der Nationalrat stimmte im April 2024 für Österreichs Beitritt zum Internationalen Impfstoffinstitut, trotz Gegenstimmen der FPÖ, die die Debatte nutzte, um erneut ihre Kritik an den Corona-Maßnahmen zu äußern. Dies stieß bei den anderen Parteien auf Unverständnis.

Das Internationale Impfstoffinstitut, 1997 auf Initiative der UNO gegründet und mit Hauptsitz in Seoul, hat seit dem letzten Jahr eine Zweigstelle in Wien. Durch die Teilnahme erhofft man sich, den Kampf gegen Infektionskrankheiten zu und zukünftige Pandemien zu verbessern. Dies wurde von allen Parteien positiv bewertet, außer von der FPÖ. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) betonte, dass Impfungen zu den größten Errungenschaften der Menschheitsgeschichte gehören, während Mario Lindner (SPÖ) auf die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit hinwies.

Die FPÖ kritisierte die anfallenden Kosten für die Mitgliedschaft und den Sitz des Instituts in Österreich. Der jährliche Mitgliedsbeitrag Österreichs würde schließlich voraussichtlich rund 800.000 Euro betragen. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bezeichnete es als “besorgniserregend”, dass auch Unternehmen und Stiftungen am Institut beteiligt sein könnten und so die Pharmaindustrie “einen gewissen Einfluss” erlangen könne.

Rudolf Taschner von der ÖVP wies den Vorwurf, die Regierung habe Angst und Schrecken verbreitet, zurück und bezeichnete ihn als “infam”. Der Grüne Ralph Schallmeiner warf der FPÖ vor, selbst Angst und Schrecken zu verbreiten, indem sie vor Impfungen warne. “Das ist nicht nur wissenschafts- sondern auch menschenfeindlich”, so Schallmeiner.

Neue e-Health Regelungen

In derselben Sitzung wurden dem Parlament Änderungen bei den gesetzlichen e-Health-Regelungen vorgelegt. Diese beinhalten eine Schaffung der Grundlagen für den Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses mit datenschutzrechtlichen Anpassungen. Auch die Speicherverpflichtungen für Gesundheitsdiensteanbieter der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) sollen klarer ausgestaltet werden. Rettungsdienste sowie die telefonische Gesundheitsberatung 1450 sollen ebenfalls als Gesundheitsdiensteanbieter normiert werden, was wiederum den Zugriff auf die Patient:innendaten ermöglichen soll.

APAMED



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