Ärztekammer fordert Tempo bei Gesundheitsreform: „Jetzt braucht es die Einbeziehung der Ärzteschaft“


Redaktion

Symbolbild: Nachaufnahme eines Karteikartenreiters mit der Aufschrift „Gesundheitsreform“.
Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien fordert, die Ärzteschaft bei der Umsetzung der Gesundheitsreform aktiv einzubinden und den Ausbau der ambulanten Versorgung rasch voranzutreiben.Foto:stock.adobe.com/Chris

Nach der Einigung von Bund, Ländern und Gemeinden auf die Eckpunkte der Gesundheitsreform fordert die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien eine rasche Umsetzung, allerdings nicht ohne die Expertise der Ärztinnen und Ärzte. Im Mittelpunkt stehen der Ausbau der ambulanten Versorgung, flexiblere Kassenverträge und der Erhalt der wohnortnahen Versorgung.

Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien begrüßt, dass die Gesundheitsreform nun konkrete Formen annimmt. Gleichzeitig betont sie, dass die geplanten Maßnahmen nur dann erfolgreich umgesetzt werden können, wenn die Ärzteschaft aktiv in den weiteren Prozesseingebunden wird. „Es ist weithin bekannt, dass eine Reform des Gesundheitssystems notwendig ist. Für die konkrete Umsetzung bedarf es nun der Einbeziehung der Ärzteschaft, denn wir Ärztinnen und Ärzte kennen das System am besten, da wir täglich darin arbeiten. Für notwendige Reformschritte haben wir bereits Konzepte ausgearbeitet, die nun umgesetzt werden können“, erklärt Kammerpräsident Johannes Steinhart.

Ambulante Versorgung soll Spitäler entlasten

Ein zentrales Anliegen der Ärztekammer ist der rasche Ausbau des ambulanten Bereichs. Damit sollen Patientinnen und Patienten künftig verstärkt außerhalb von Krankenhäusern versorgt und Spitalsambulanzen entlastet werden. Vizepräsident Eduardo Maldonado-González verweist darauf, dass sich mehrere angekündigte Reformpunkte bereits im Spitalskonzept 2040der Kammer wiederfinden. Dazu zählen unter anderem klare Leistungsschwerpunkte für Krankenhäuser sowie der Ausbau ambulanter und tagesklinischer Angebote. „Wichtig ist, dass der Ausbau des ambulanten Gesundheitswesens schnell umgesetzt wird, um die Spitalsambulanzen tatsächlich zu entlasten“, betont Maldonado-González. Wenn Leistungen aus den Krankenhäusern verlagert werden, müsse gleichzeitig die tageklinische und niedergelassene Versorgung entsprechend gestärkt werden.

Flexiblere Kassenverträge als Chance

Positiv bewertet die Ärztekammer auch die geplante Flexibilisierung der Kassenverträge. Nach Ansicht von Vizepräsidentin Naghme Kamaleyan-Schmied könnten neue Teilkassenvertragsmodelle, Stellenteilungen und weitere flexible Kooperationsformen dazu beitragen, mehr Ärztinnen und Ärzte für das Kassensystem zu gewinnen. Dadurch ließen sich sowohl die Versorgung verbessern als auch Wartezeiten verkürzen. Gleichzeitig spricht sich die Kammer für eine Stärkung bestehender Einzelordinationen aus. Diese seien nach wie vor das Rückgrat das wohnortnahe medizinische Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen, Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems. Nach Ansich Kamaleyan-Schmieds sollen zudem weitere Gesundheitsberufe, etwa Diätologinnen und Diätologen oder Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, stärker in die Versorgung eingebunden werden, um Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.

Keine Überweisungspflicht für Facharztordinationen

Als positives Signal wertet die Ärztekammer außerdem, dass die diskutierte Überweisungspflicht für Facharztordinationen nicht umgesetzt werden soll. „Die Überweisungspflicht für Facharztordinationen wäre zum Flaschenhals geworden. Dass diese Maßnahme vom Tisch ist, kommt letztendlich den Patientinnen und Patienten zugute“, sagt Steinhart.

Abschließend appelliert die Ärztekammer, die Umsetzung der Gesundheitsreform gemeinsam mit allen Beteiligten weiterzuführen. Ziel müsse es sein, Versorgungsstrukturen so weiterzuentwickeln, dass Patientinnen und Patienten bestmöglich versorgt werden und Ärztinnen und Ärzte dauerhaftgute Arbeitsbedingungen vorfinden. „Wir bringen uns zukünftig gerne noch stärker in den Planungsprozess ein“, betont Steinhart.

OTS



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