Vidierung von Substitutionsrezepten bis Ende 2028 ausgesetzt


Viktoria Anderle

Symbolbild: Das Parlament in Wien. Man sieht eine Statue und die Österreichische Flagge.
Das System im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung habe sich in der Corona-Zeit bewährt, hieß es im Gesundheitsausschuss. Parlamentsdirektion

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die amtsärztliche Vidierung von Dauerverschreibungen im Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung ausgesetzt. Es genügt seither der ärztliche Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“. Die bis Ende 2026 befristete Regelung wird nun bis 31. Dezember 2028 verlängert. Im Gesundheitsausschuss wurden außerdem die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax und das Impfen in Apotheken thematisiert.

Die Übergangsregelung für Substitutionsverschreibungen geht in die nächste Verlängerung. Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats befasste sich am 23. Juni mit einer Novelle des Suchtmittelgesetzes (SMG), die ein Auslaufen der derzeitigen Bestimmungen verhindern soll. Der Nationalrat stimmte der Novelle am 7. Juli mit den Stimmen von Österreichischer Volkspartei (ÖVP), Sozialdemokratischer Partei Österreichs (SPÖ), NEOS und Grünen zu. Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) stimmte dagegen. Am 16. Juli erhob auch der Bundesrat mehrheitlich keinen Einspruch.

Was gilt für Substitutionsverschreibungen?

Grundsätzlich müssen Dauerverschreibungen für Substitutionsmittel bei ihrer Vorlage in der Apotheke amtsärztlich vidiert werden. Die Vidierung dient unter anderem dazu, mögliche Mehrfachbehandlungen zu erkennen.

Die im Jahr 2023 im Suchtmittelgesetz verankerte Übergangsregelung ermöglicht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Dauerverschreibung ohne gesonderte amtsärztliche Vidierung. Dafür muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt den Vermerk „Vidierung nicht erforderlich“ auf der Verschreibung anbringen, unterschreiben und mit der Stampiglie versehen.

Für Apotheken bedeutet nun die erneute Verlängerung, dass entsprechend gekennzeichnete Dauerverschreibungen weiterhin als vidiert gelten und bis Ende 2028.

Digitaler Prozess noch nicht verfügbar

Die Sonderbestimmungen wären ursprünglich mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft getreten. Laut den Erläuterungen zur Regierungsvorlage handelt es sich um eine Übergangslösung bis zur technischen Verfügbarkeit eines digitalen Verschreibungsprozesses.

Die notwendigen Vorarbeiten und Abstimmungen seien zwar im Gange, aber noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der Komplexität und der erforderlichen Anbindung der unterschiedlichen beteiligten Berufsgruppen sei eine Umsetzung bis Ende 2026 nicht realisierbar. Hinzu kommt laut Regierungsvorlage, dass sich derzeit keine rasche Entspannung des Mangels an Amtsärztinnen und Amtsärzten abzeichnet.

Durch die Verlängerung soll verhindert werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie Apotheken vor Fertigstellung des digitalen Systems wieder auf das frühere Verfahren zurückgreifen müssen. Die Erläuterungen bezeichnen die derzeitige Lösung als „gut funktionierendes“ und mit den beteiligten Stellen abgestimmtes System.

FPÖ warnt vor Missbrauch

Im Gesundheitsausschuss wurde die Verlängerung allerdings nicht von allen Parteien unterstützt. Gerhard Kaniak (FPÖ) lehnte das Fortbestehen des Provisoriums ab. Er verwies laut Sitzungsprotokoll des Gesundheitsausschusses auf seine berufliche Erfahrung als Apotheker in der Betreuung von Substitutionspatientinnen und -patienten. Viele der betroffenen Arzneimittel würden seiner Einschätzung nach auf dem Schwarzmarkt landen. Insgesamt sei bei der Novelle „vieles nicht schlüssig“. Auch Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) kritisierte das Aussetzen der amtsärztlichen Vidierung. Ihrer Ansicht nach sei damit eine große Missbrauchsgefahr verbunden.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) hielt dem entgegen, dass sich das System während der Corona-Pandemie bewährt habe. Dauerverschreibungen ohne amtsärztliche Vidierung seien nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Laut Sitzungsprotokoll verwies sie insbesondere auf das erforderliche länger bestehende Vertrauensverhältnis zwischen der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und der behandelten Person.

Fax-Ausnahme wird ebenfalls verlängert

Der Gesundheitsausschuss behandelte außerdem eine weitere Übergangsregelung: Gesundheitsdaten dürfen unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen noch bis 30. Juni 2027 per Fax übermittelt werden. Die entsprechende Ausnahme im Gesundheitstelematikgesetz wäre Ende Juni 2026 ausgelaufen. Nationalrat und Bundesrat stimmten der Verlängerung mittlerweile zu.

Als Grund wurde angeführt, dass noch keine geeigneten technischen Alternativen mit durchgängiger Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verfügbar seien. Christoph Pramhofer (NEOS) bezeichnete die Verlängerung laut Sitzungsprotokoll als pragmatische und kosteneffiziente Zwischenlösung. Gesundheitsdiensteanbieter würden in der Regel ohnehin kein Fax mehr verwenden.

Ralph Schallmeiner (Grüne) wollte einer weiteren Verlängerung hingegen nicht zustimmen. Bereits seit 2012 gebe es einen klaren rechtlichen Auftrag zur Umsetzung einer technischen Lösung. Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) sprach von einem „krachenden Scheitern“ der Digitalisierungsstrategie.

Impfen in Apotheken erneut vertagt

Keine Entscheidung gab es hingegen beim Impfen in Apotheken. Der Gesundheitsausschuss nahm die Beratungen über einen Antrag der Grünen wieder auf, mit dem eine gesetzliche Grundlage für diese Dienstleistung geschaffen werden soll. Der bereits mehrfach behandelte Antrag wurde am 23. Juni erneut vertagt. Als Begründung wurde laut Sitzungsprotokoll auf laufende Gespräche im Rahmen der Reformpartnerschaft verwiesen.

Ebenfalls vertagt wurde ein FPÖ-Maßnahmenplan zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung und Stärkung des österreichischen Pharmastandorts. Gerhard Kaniak (FPÖ) forderte darin unter anderem weniger bürokratische Hürden bei Preisbildung, Erstattung und Marktzugang. Bei Vergabeverfahren sollten neben dem Preis auch der Produktionsstandort und die Versorgungssicherheit stärker berücksichtigt werden.

Basisausbildung für Ärzt:innen verkürzt

Im Zuge derselben Novelle wurde außerdem die ärztliche Basisausbildung von neun auf sechs Monate verkürzt. Damit sollen Rückstände und lange Wartezeiten auf Ausbildungsplätze reduziert werden. Die FPÖ kritisierte eine mögliche „Nivellierung nach unten“, während die Koalitionsparteien auf inhaltliche Überschneidungen mit dem klinisch-praktischen Jahr verwiesen. Außerdem soll aus Gründen der Transparenz die Bewilligung zum Führen einer Hausapotheke in der Ärzteliste erfasst und öffentlich ersichtlich werden.



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