Angebote, die zu gut sind, um wahr zu sein? Seiten, die mit garantierter Wirkung und rezeptpflichtigen Medikamenten werben, sollten misstrauisch machen. Hinter vermeintlich seriösen Online-Apotheken können illegale Anbieter stecken. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nennt typische Warnzeichen. Drei Beispiele zeigen, warum ein plausibel klingender Name alleine keine Sicherheit bietet.
Eine österreichische Telefonnummer, ein vertrauter Ortsname und ein professionell gestalteter Webshop: Manche Internetseiten erwecken gezielt den Eindruck, eine seriöse heimische Apotheke zu sein.
Doch auch ein seriöser Auftritt kann täuschen: Laut BASG können sich dahinter illegale Anbieter verbergen, die ungeprüfte Arzneimittel verkaufen. Die bestellte Ware kommt mitunter gar nicht an. Wird sie geliefert, handelt es sich häufig um Fälschungen, bei denen der angegebene Wirkstoff fehlt, in einer falschen Konzentration vorliegt oder Verunreinigungen enthalten sind.
Worauf sollte man achten?
Besonders misstrauisch sollte man werden, wenn eine vermeintliche Apotheke Angebote macht, die in Österreich gesetzlich nicht erlaubt sind. So ist beispielsweise der Versand rezeptpflichtiger Arzneimittel an Privatpersonen verboten.
Das BASG nennt unter anderem folgende Merkmale verdächtiger Webseiten:
- Fehlendes Sicherheitslogo: Auch ein abgebildetes Logo ohne Verlinkung zur zuständigen Arzneimittelbehörde ist ein Warnzeichen.
- Unklare Anbieterangaben: Impressum, Kontaktdaten oder Firmenadresse fehlen.
- Fragwürdige Versprechen: Die Wirkung wird mit einer „100 Prozent Garantie“ beworben oder die angebliche Originalität der Produkte besonders betont.
- Rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept: Die Möglichkeit einer rezeptfreien Bestellung wird ausdrücklich hervorgehoben.
- Auffälliges Sortiment: Häufig stehen Potenz-, Schlankheits- und Haarwuchsmittel im Mittelpunkt, aber auch Antidepressiva, Schlaf-, Schmerz- und Aufputschmittel.
- Widersprüchlicher Österreichbezug: Die Seite tritt als österreichischer Anbieter auf, ist aber andernorts registriert.
- Sprachliche Fehler: Rechtschreibfehler können ebenfalls auffallen.
Ein einzelnes Merkmal wie ein Rechtschreibfehler beweist noch keine illegale Tätigkeit. Fehlende Angaben und unrealistische Versprechen sollten jedoch Anlass sein, den Anbieter genauer zu prüfen.
Sicherheitslogo anklicken statt nur anschauen
In Österreich dürfen über registrierte Versandapotheken nur rezeptfreie, in Österreich zugelassene Humanarzneimittel online abgegeben werden. Das grüne Sicherheitslogo muss zur offiziellen Behördenliste führen. Dort lässt sich überprüfen, ob der Anbieter tatsächlich registriert ist. Ein bloßes Bild des Logos reicht nicht.
Drei Beispiele im Blick
Wie täuschend ein Name sein kann, zeigen drei Webseiten, die das BASG auf seiner Liste illegaler Anbieter führt:
- apothekevienna.com: Bei der Kontrolle am im Juli stellte das BASG unter anderem ein fehlendes Sicherheitslogo und Impressum sowie eine Registrierung der Webseite in den USA fest.
- wienapotheke.com: Auch diese Seite wurde im Juli kontrolliert. Trotz des Wienbezugs im Namen war sie laut BASG in den USA registriert; Sicherheitslogo und Impressum fehlten.
- osterreichische-apotheke.com: Bei der Kontrolle Anfang Februar dokumentierte die Behörde ebenfalls eine Registrierung in den USA sowie ein fehlendes Sicherheitslogo und Impressum.
Für alle drei nennt das BASG außerdem den gesetzeswidrigen Versand rezeptpflichtiger und in Österreich nicht zugelassener Arzneimittel sowie die Abgabe ohne Apothekenkonzession. Hinzu kommen der Verdacht auf Betrug und Arzneimittelfälschung sowie eine potenzielle Gesundheitsgefährdung.
Die Angaben zur Registrierung beziehen sich jeweils auf den Kontrollzeitpunkt. Blockierte Webseiten können andernorts erneut registriert werden und wieder online erscheinen. Ein vertrauter Name ersetzt deshalb weder die Prüfung des Sicherheitslogos noch den Abgleich mit dem Behördenregister.
