Apothekerverbandswahl 2026: Wahlrecht und Ablauf


Viktoria Anderle

Symbolbild: Nahaufnahme von einem Wahlbrief mit dabei liegendem Stimmzettel
Im Herbst wird gewählt: Bei den vergangenen Wahlgängen haben jeweils rund 80 Prozent der Mitglieder ihre Stimme abgegeben.U. J. Alexander/AdobeStock_1878880123

Im September wählen die Mitglieder des Österreichischen Apothekerverbands einen neuen Vorstand und die Landesgruppenobleute. Wer seine Stimme abgeben und wer selbst kandidieren darf, hängt von der Art der Mitgliedschaft ab. Verbandsdirektor Mario Wolfram erklärt, wie die Briefwahl abläuft und welche Fehler Mitglieder beim Ausfüllen des Stimmzettels vermeiden sollten.

Die aktuelle Funktionsperiode des Österreichischen Apothekerverbands endet mit 31. Dezember 2026. Daher werden heuer der Vorstand und die Landesgruppenobleute für die Funktionsperiode von 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2031 neu gewählt. Das Ergebnis wird am 30. September festgestellt. In weiterer Folge bestimmt der neu gewählte Vorstand das Präsidium des Verbands.

Die wichtigsten Fragen zum Ablauf der Wahl beantwortete Verbandsdirektor Mario Wolfram im Gespräch mit TARA24. Der Jurist ist in die organisatorische Vorbereitung und Abwicklung der Wahl eingebunden.

Mario Wolfran steht an einem Geländer. Er trägt einen Anzug und ein blaues Hemd.

„Insgesamt sind 1692 Mitglieder aktiv wahlberechtigt. 1403 sind hingegen passiv Wahlberechtigte. Im Vergleich zur Wahl 2021 ist die Zahl der aktiv Wahlberechtigten damit von 1626 auf 1692 Personen gestiegen“, erklärt Wolfram.

Wer darf wählen?

Das aktive Wahlrecht berechtigt ein Mitglied dazu, seine Stimme abzugeben. Aktiv wahlberechtigt sind laut Satzung alle Personen, die am Stichtag, dem 3. Juni 2026, ordentliche Mitglieder des Österreichischen Apothekerverbands waren. Dazu gehören Konzessionär:innen, mittätige Miteigentümer:innen, Pächter:innen, Verpächter:innen, Riskenausgleicher:innen und Verlassenschaften. Ebenfalls wählen dürfen Personen, deren ordentliche Mitgliedschaft auf Antrag auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben beibehalten wurde.

Kein Wahlrecht besitzen unter anderem Ehepartner:innen und Kinder von Mitgliedern, nicht tätige Miteigentümer:innen sowie Personen, die keine ordentlichen Mitglieder des Verbands sind.

Das passive Wahlrecht berechtigt dazu, selbst gewählt zu werden. Es gilt für selbständige Apotheker:innen, die auch in den Vorstand der Österreichischen Apothekerkammer gewählt werden können. Konkret sind das Konzessionär:innen, die ihre Apotheke nicht verpachtet haben, Pächter:innen sowie Miteigentümer:innen, die in der Apotheke, an der sie beteiligt sind, pharmazeutisch tätig sind.

Diese Personen können für ein Mandat im Vorstand und für die Funktion als Landesgruppenobfrau oder Landesgruppenobmann kandidieren. Aus dem Kreis des neu gewählten Vorstands wird später auch das Präsidium bestimmt. „Damit wird sichergestellt, dass nur aktiv im apothekerlichen Berufsleben stehende Personen in die Gremien des Apothekerverbands gewählt werden“, erklärt Wolfram. Die rechtliche Grundlage bildet die Satzung des Österreichischen Apothekerverbands.

Aktiv: das Recht zu wählen, aber nicht das Recht gewählt zu werden
Passiv: das Recht zu wählen und gewählt zu werden

53 Mandate werden vergeben

Der Vorstand setzt sich aus insgesamt 53 Mandatar:innen aus allen neun Bundesländern zusammen. Wie viele Mandate auf ein Bundesland entfallen, richtet sich nach der Zahl der dortigen Apotheken.

  • Burgenland: 2 Mandate
  • Kärnten: 4
  • Niederösterreich: 10
  • Oberösterreich: 7
  • Salzburg: 3
  • Steiermark: 7
  • Tirol: 5
  • Vorarlberg: 2
  • Wien: 13

Im Vergleich zur Wahl 2021 wandert ein Mandat von Salzburg nach Niederösterreich.

Die Beteiligung an den Verbandswahlen sei traditionell hoch und stabil, berichtet Wolfram. Bei den vergangenen Wahlgängen hätten jeweils rund 80 Prozent der Mitglieder ihre Stimme abgegeben.

Darauf ist beim Stimmzettel zu achten

Obwohl das Verfahren übersichtlich gestaltet sei, gibt es laut Wolfram einige Punkte, die Mitglieder unbedingt beachten sollten. Zunächst dürfen ausschließlich Kandidat:innen aus dem eigenen Bundesland gewählt werden. Wie viele Personen angekreuzt werden dürfen, hängt von der Zahl der dort zu vergebenden Mandate ab: „Werden in einem Bundesland fünf Mandate vergeben, kann ich zwischen einer und fünf Personen ankreuzen“, erklärt der Direktor. Wird niemand ausgewählt oder werden mehr Personen angekreuzt, als Mandate zur Verfügung stehen, ist der Stimmzettel ungültig.

Auch bei der Wahl der Landesgruppenobfrau oder des Landesgruppenobmanns ist Vorsicht geboten. Die dafür ausgewählte Person muss auf der ersten Seite ebenfalls als Vorstandsmitglied angekreuzt worden sein. Andernfalls ist die Stimmabgabe laut Wolfram ebenfalls ungültig.

Wahlunterlagen kommen per Post

Die Wahl wird als Briefwahl durchgeführt. Am 10. September erhalten alle ordentlichen Verbandsmitglieder die Wahlunterlagen als Einschreibsendung. In der zugesandten Mappe werden die einzelnen Schritte erklärt. Der Stimmzettel umfasst zwei Seiten. Auf der einen werden die Vorstandsmitglieder des jeweiligen Bundeslands gewählt, auf der anderen die Landesgruppenobfrau oder der Landesgruppenobmann.

Der ausgefüllte Stimmzettel kommt zunächst in ein anonymisiertes Kuvert. Dieses wird anschließend in ein zweites, bereits frankiertes Kuvert gesteckt und an den zuständigen Notar geschickt. Die Wahlkuverts müssen dort spätestens am 28. September einlangen.

Dass die Unterlagen nicht direkt an den Apothekerverband geschickt werden, dient laut Wolfram der Unabhängigkeit des Verfahrens. „Dadurch ist sichergestellt, dass niemand weiß, wer bereits gewählt hat und wer noch nicht gewählt hat. Wir schließen damit eine Einflussnahme auf potenzielle Wähler:innen aus.“

Am Tag der Auszählung werden die Kuverts in den Apothekerverband gebracht. Dort werden die Außenkuverts von den anonymisierten Innenkuverts getrennt. Dadurch lässt sich bei der anschließenden Auszählung nicht mehr nachvollziehen, von welchem Mitglied ein Stimmzettel stammt.

Wahlkommission überwacht die Auszählung

Für die Durchführung der Wahl ist eine eigene Wahlkommission zuständig. Sie besteht aus jeweils einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied pro Bundesland, somit aus insgesamt 18 Personen. Die Kommissionsmitglieder dürfen weder dem Vorstand angehören noch selbst für ein Mandat kandidieren.

Gewählt werden sie vom Vorstand des Apothekerverbands. Anschließend bestimmen die Mitglieder der Kommission aus ihrer Mitte eine vorsitzende Person und deren Stellvertretung. Den Vorsitz übernimmt bei der Wahl 2026 Mag. Klaus Dundalek, sein Stellvertreter ist MMag. Helmut Puschacher.

Die Stimmen werden am 30. September unter der Leitung der Wahlkommission händisch ausgezählt. Unterstützt wird sie dabei von Mitarbeiter:innen der Verbandsgeschäftsstelle. Die Ergebnisse werden anschließend in elektronische Listen übertragen, in denen die Summen automatisch berechnet werden.

Nach der Auszählung werden die Ergebnisse zusätzlich anhand zufällig ausgewählter Stichproben kontrolliert. Diese Kontrolle gehe über die Vorgaben der Satzung hinaus, betont Wolfram. „Sollte auch nur ein einziger Fehler entdeckt werden, müssten sämtliche Stimmen neu ausgezählt werden. Das ist bisher noch nie notwendig gewesen“, fügt er hinzu.

Dutzende Arbeitsstunden für die Wahl

Für die Mitarbeiter:innen der Verbandsgeschäftsstelle bringt die Wahl einen erheblichen organisatorischen Aufwand mit sich. Dieser reicht von der Vorbereitung und Erstellung der Unterlagen bis zur Unterstützung bei der Auszählung. „Wir sprechen dabei von Dutzenden Arbeitsstunden unserer Mitarbeiter:innen“, sagt Wolfram. Diesen Aufwand nehme der Verband für einen transparenten, fairen und nachvollziehbaren Ablauf gerne in Kauf.

Kuriose Zwischenfälle habe er bei den bisherigen Wahlen nicht erlebt. Das sei bei einer Wahl allerdings durchaus positiv: „Bei der Abwicklung einer Wahl will man nichts weniger als kuriose Situationen. Denn das würde bedeuten, dass am Ablauf etwas nicht passt.“

Der schönste Moment folge für ihn am Ende eines langen Auszählungstags: „Wenn nach mehreren Stichproben von der Wahlkommission das grüne Licht kommt und wir ein Endergebnis haben.“



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