Ein Blick von Kund:innen auf den Preis genügt oft, um Diskussionen auszulösen. Zu teuer, im Internet günstiger, im Ausland sowieso. Was dabei fast immer fehlt: das Verständnis dafür, dass der angezeigte Preis nur einen Teil eines deutlich komplexeren Systems widerspiegelt. Denn tatsächlich existieren parallel zwei Systeme, der Apothekenverkaufspreis (AVP) für Privatkund:innen und der Krankenkassenpreis (KKP) für die Abrechnung mit der Sozialversicherung.
AVP: Der Preis für Privatkund:innen
Der AVP ist jener Preis, den Kund:innen direkt bezahlen. Er entsteht nicht zufällig, sondern folgt einer klaren Kalkulation, mit einem gewissen Spielraum im Ergänzungssortiment.
AVP = Apothekeneinkaufspreis (AEP) + Rohaufschlag + Verbraucherzuschlag + Umsatzsteuer
Konkret bedeutet das:
- Ausgangspunkt ist der AEP
- darauf kommt ein Rohaufschlag (bei Nicht-Arzneimitteln frei kalkulierbar)
- zusätzlich ein Verbraucherzuschlag (15 Prozent)
- und anschließend die Umsatzsteuer (USt)
- 10 Prozent bei Arzneimitteln
- 20 Prozent beispielsweise bei Nahrungsergänzungsmitteln
In der Praxis wird oft mit einem Faktor gearbeitet
AVP = (AEP + Rohaufschlag) x 1,265 (bei 10 Prozent USt)
Der AVP ist damit ein betriebswirtschaftlich kalkulierter Preis mit Spielraum, vor allem im Ergänzungssortiment.
KKP: gesetzlich geregelt
Sobald ein Arzneimittel über die Krankenkasse abgerechnet wird, greift ein völlig anderes System. Der KKP ist streng durch die österreichische Arzneitaxe vorgegeben, hier gibt es keinen Spielraum. Die Berechnung folgt ebenfalls einem Schema, allerdings mit fixen, gesetzlich geregelten Aufschlägen:
KKP= AEP + gesetzlich festgelegter Rohaufschlag (laut Arzneitaxe)
Dieser Aufschlag ist:
- vorgegeben
- degressiv (je höher der AEP, desto geringer der prozentuelle Aufschlag)
- und abhängig davon, ob es sich um erstattungsfähige Arzneimittel handelt
Ein einfaches Beispiel macht das greifbar: Bei einem günstigen Produkt kann der Aufschlag noch bei rund 37 Prozent liegen. Steigt der AEP deutlich, reduziert sich dieser Prozentsatz spürbar, etwa auf rund 23 Prozent. Das bedeutet, des absolute Betrag steigt zwar, aber die Marge in Prozent sinkt. Das ist gesetzlich so vorgesehen.
Zwei Systeme, ein Produkt
Damit wird klar, der Unterschied zwischen AVP und KKP liegt nicht im Produkt selbst, sondern in der Preisstruktur. Der AVP orientiert sich an betriebswirtschaftlichen Überlegungen und lässt, je nach Warengruppe, Spielraum zu. Der KKP hingegen folgt strikt gesetzlichen Vorgaben und ist nicht verhandelbar. Dasselbe Produkt kann je nach Abgabeweg unterschiedliche Preise haben, ohne dass einer davon „falsch“ ist.
Warum Preisvergleiche oft nicht funktionieren
Genau hier liegt auch das Problem vieler Diskussionen. Preise werden verglichen, ohne das System dahinter zu berücksichtigen. Ein AVP mit einem KKP verglichen. Ein österreichischer Preis mit einem ausländischen. Was auf den ersten Blick ähnlich wirkt, basiert in Wirklichkeit auf völlig unterschiedlichen Grundlagen. Das führt schnell zu dem Eindruck, Apothekenpreise seien „zu hoch“. Tatsächlich wird dabei aber Äpfel mit Birnen verglichen, besonders deutlich wird das am Beispiel von Importware.
Mehr als nur eine Zahl
Für Apothekenteams ist diese Unterscheidung Alltag. Für Kund:innen bleibt sie meist unsichtbar. Und genau darin liegt die Herausforderung, Preise müssen oft erklärt werden, obwohl sie auf komplexen Systemen beruhen. Der Betrag auf dem Etikett ist also nie nur eine Zahl, sondern das Ergebnis klarer Regeln, unterschiedlicher Modelle und wirtschaftlicher Notwendigkeiten.
Wer den Preis eines Produkts verstehen will, muss mehr sehen als den Endbetrag. AVP und KKP zeigen, dass in der Apotheke zwei Systeme parallel existieren, eines mit Spielraum, eines streng geregelt. Und genau das wird im Alltag oft unterschätzt. Es gibt nicht „den einen Preis“, sondern zwei unterschiedliche Wege, wie er entsteht.
