Wer empfindliche Haut hat oder Duftstoffe vermeiden möchte, greift häufig zu Produkten mit den Aufschriften „parfümfrei“ oder „unparfümiert“. Viele Verbraucher:innen verwenden die Begriffe sogar synonym. Tatsächlich beschreiben sie jedoch nicht dasselbe. Genau dieser Unterschied kann insbesondere für Menschen mit Duftstoffallergien entscheidend sein.
Beim Kauf einer Gesichtscreme, eines Shampoos oder einer Körperlotion achten viele Menschen auf Begriffe wie „sensitiv“, „für empfindliche Haut“ oder „ohne Parfum“. Doch gerade bei den Angaben „parfümfrei“ und „unparfümiert“ kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Der Grund: Während „parfümfrei“ relativ eindeutig ist, kann „unparfümiert“ durchaus Duftstoffe enthalten.
Was bedeutet „parfümfrei“?
Als parfümfrei gelten kosmetische Produkte, denen keine Duftstoffe zugesetzt wurden. Das bedeutet, dass weder klassische Parfümkompositionen noch einzelne Duftstoffe gezielt eingesetzt werden, um dem Produkt einen angenehmen Geruch zu verleihen. Ganz geruchlos muss ein parfümfreies Produkt deshalb jedoch nicht sein. Viele Inhaltsstoffe besitzen von Natur aus einen Eigengeruch. Pflanzliche Öle, Emulgatoren oder Wirkstoffe können dazu führen, dass eine Creme oder Lotion dennoch wahrnehmbar riecht. Für Menschen mit bekannten Duftstoffallergien gelten parfümfreie Produkte daher meist als die sicherere Wahl.
Was bedeutet „unparfümiert“?
Anders verhält es sich bei der Bezeichnung „unparfümiert“. Hier kann es vorkommen, dass Duftstoffe eingesetzt werden, um den Eigengeruch einer Formulierung zu überdecken oder zu neutralisieren. Welche Stoffe verwendet werden, hängt von der jeweiligen Rezeptur ab. Laut der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) können beispielsweise Benzylalkohol oder bestimmte ätherische Öle Duftstoffcharakter besitzen, auch wenn sie zusätzlich andere Funktionen wie Konservierung oder Wirkstoffwirkung erfüllen. Verbraucher ist dieser Unterschied oft nicht ersichtlich, da das Produkt am Ende möglichst geruchsneutral wirken soll.
Was schreibt das Gesetz vor?
Die Kennzeichnung kosmetischer Mittel in der Europäischen Union wird durch die Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt. Hersteller müssen die Inhaltsstoffe eines Produkts auf der Verpackung angeben. Duftstoffmischung dürfen dabei grundsätzlich unter dem Sammelbegriff „Parfum“ oder „Aroma“ zusammengefasst werden. Eine wichtige Ausnahme bilden jedoch bestimmte Duftstoffe mit bekanntem Allergiepotenzial.
Diese müssen ab festgelegten Konzentrationen einzeln deklariert werden. Die Europäische Union hat die Vorschriften zuletzt mit der Verordnung (EU) 2023/1545 erweitert und die Liste kennzeichnungspflichtiger Duftstoffallergene deutlich ausgebaut. Für neu in Verkehr gebrachte Produkte gelten laut AGES die neuen Kennzeichungsvorgaben bis spätestens 31. Juli 2026, für bereits am Markt befindliche Produkte bis 31. Juli 2028.
Auslöser von Kontaktallergien
Duftstoffe gehören zu den häufigsten Auslösern von Kontaktallergien auf kosmetische Produkte. Typische Beschwerden sind:
- Rötungen
- Juckreiz
- Brennen
- Schuppungen
- Ekzeme
Besonders betroffen sind Menschen mit empfindlicher Haut, Neurodermitis oder bereits bekannten Duftstoffallergien. Genau deshalb verschärft die EU seit Jahren die Anforderungen an die Kennzeichnung allergener Duftstoffe. Ziel ist es, Betroffenen die Auswahl geeigneter Produkte zu erleichtern.
Wer Duftstoffe möglichst vermeiden möchte, sollte nicht allein auf Begriffe wie „unparfümiert“ achten. Ein Blick auf die INCI-Liste kann zusätzliche Sicherheit bieten. Während Duftstoffmischungen häufig pauschal als „Parfum“ oder „Aroma“ gekennzeichnet werden, müssen bestimmte Duftstoffallergene gesondert ausgewiesen werden. Dazu gehören unter anderem Limonene, Linalool, Citral, Geraniol und Citronellol.
