Rezeptur: Anbruch und Arbeitsvergütung


Sanja Agatic

Symbolbild:
Wenn möglich finden Apotheken bei Lieferschwierigkeiten einen Ausweg mittels magistraler Anfertigungen.AdobeStock_1252093086/Zoey106

Eine magistrale Zubereitung beginnt oft mit wenigen Zeilen am Rezept. In der Taxierung wird daraus schnell ein System aus Arbeitsschritten, Mengen, Gefäßen und Zuschlägen. Genau dort entscheidet sich, ob der tatsächliche Aufwand korrekt abgebildet wird oder ob am Ende zwar richtig hergestellt, aber falsch berechnet wurde.

Wer eine Rezeptur taxiert, addiert nicht einfach einzelne Kostenpositionen. Neben Wirkstoff, Grundlage und Gefäß muss auch berücksichtigt werden, welche Arbeitsschritte in der Apotheke tatsächlich durchgeführt werden. Wird gemischt, gelöst, angerieben, abgefüllt oder portioniert? Handelt es sich um eine Salbe, ein Haarwasser, ein Pulver oder um mehrere Einzeldosen? Die Österreichische Arzneitaxe bildet diese Arbeitsschritte über Arbeitsvergütungen ab. Damit soll nicht nur der Materialeinsatz, sondern auch der Herstellungsaufwand berücksichtigt werden.

Arbeitsvergütung

Die Grundlagen für Arbeitsvergütungen, Zuschläge und Überschreitungen finden sich in der Österreichischen Arzneitaxe (ÖAT). Grundsätzlich gilt: Innerhalb einer Gruppe wird die jeweils höchste Arbeitsvergütung herangezogen. Werden mehrere Arbeiten aus derselben Gruppe durchgeführt, wird diese höchste Vergütung nicht mehrfach berechnet. Kommen aber Arbeiten aus unterschiedlichen Gruppen dazu, kann zusätzlich eine weitere Arbeitsvergütung relevant werden. Denn bei einer Rezeptur kann schnell mehr passieren als nur ein einzelner Arbeitsschritt. Eine Substanz wird gelöst, eine Grundlage angerieben, ein Pulver abgeteilt oder eine Flüssigkeit in mehreren Portionen abgegeben.

Ein weiterer Punkt sind Überschreitungen. Viele Arbeitsvergütungen beziehen sich auf bestimmte Mengen oder Einheiten. Wird diese Grenze überschritten, kann für jede überschrittene Einheit ein Zuschlag anfallen. Gerade bei Pulvern oder größeren Mengen ist das relevant. Ein nicht abgeteiltes Pulver wird anders berechnet als ein abgeteiltes Pulver. Wird ein Mischpulver in viele Einzeldosen portioniert, zählt nicht nur das Mischen, sondern auch das Abteilen. Je nach Anzahl der Teile können zusätzliche Überschreitungen dazukommen.

Bei Dermatologika zeigt sich der Aufbau besonders gut. Wird eine Salbe hergestellt, werden nicht nur Wirkstoff und Grundlage berechnet. Dazu kommt die Arbeitsvergütung für das topische Arzneimittel, gegebenenfalls ein Salbentiegel und je nach Zusammensetzung weitere Positionen. Die Rezeptur wird also über mehrere Positionen abgebildet. Ähnlich ist es bei Haarwässern. Auch hier geht es nicht nur um die eingesetzten Bestandteile, sondern um die Herstellung einer Lösung oder Mischung, das passende Gefäß und die korrekte Bewertung des Arbeitsschrittes.

Bei Pulvern beeinflusst vor allem die Portionierung die Taxierung. Abgeteilte Pulver erfordern zusätzliche Arbeitsschritte und können weitere Zuschläge nach sich ziehen. In der Praxis zeigt sich besonders bei größeren Verordnungen: Es sind bis zu sechs Pulversäckchen pro Arbeitseinheit vorgesehen. So führt etwa eine Rezeptur mit 90 Pulversäckchen zu mehreren Überschreitungen. In diesem Fall fallen insgesamt 14 Überschreitungen (zu je sechs Stück) an, die entsprechend zusätzlich zu taxieren sind. Dadurch wird deutlich, dass sich nicht nur die Zusammensetzung, sondern auch der tatsächliche Herstellungsaufwand unmittelbar auf den Endpreis auswirkt.

Anbruchberechnung

Besonders kniffelig wird es, wenn eine magistrale Zubereitung eine Arzneispezialität mit kurzem Ablauf beinhaltet. Beispiel:

Für eine Rezeptur werden 20 g Psorcutan Salbe benötigt. Die Salbe ist laut Hersteller nach Anbruch maximal zwei Jahre haltbar. Deshalb wird bei der taxierung nicht automatisch die größte verfügbare Packung herangezogen. Vielmehr ist jene Packung oder Packungskombination zu wählen, mit der die verschriebene Menge aus der geringstmöglichen Anzahl im Handel befindlicher Packungen und mit der geringsten Restmenge entnommen werden kann. Dadurch soll vermieden werden, dass größere Mengen eines nur begrenzt haltbaren Arzniemittels nach Ablauf der Haltbarkeit verworfen werden müssen.

Taxierung ist deshalb keine reine Preisrechnung, sondern eine fachliche Rekonstruktion der Herstellung. Wer korrekt taxieren will, muss den Weg von Rezept bis zum fertigen Arzneimittel nachvollziehen. Welche Arbeit wurde durchgeführt? Welche Gruppe ist betroffen? Gibt es zusätzliche Arbeitsvergütung? Würden Mengen überschritten? Welches Gefäß wird verwendet? Wurde eine Arzneispezialität angebrochen?



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