Kreatin und Kognition: EU lehnt Health Claim ab


Viktoria Anderle

Symbolbild: Die Stukturformel von Kreatin, eine Hantel und das Pulver liegen auf einem blauen Hintergrund.
Kreatin darf in der Europäischen Union künftig nicht mit einer Verbesserung der kognitiven Funktion beworben werden.Danijela/AdobeStock_363049250

Kann Kreatin nicht nur Muskeln, sondern auch das Gehirn unterstützen? Mit dieser Frage beschäftigten sich zahlreiche Studien der vergangenen Jahre. Sie bildeten die Grundlage für einen Antrag auf einen entsprechenden Health Claim. Die Europäische Kommission kam nun jedoch zu dem Schluss, dass die vorliegenden Daten keinen ausreichenden Nachweis für eine solche gesundheitsbezogene Angabe liefern.

Kreatin wird vor allem im Sport zur Unterstützung der körperlichen Leistungsfähigkeit eingesetzt. Immer wieder wird jedoch auch diskutiert, ob die Substanz positive Auswirkungen auf die kognitive Leistungsfähigkeit haben könnte. Untersucht wird etwa ein Einfluss auf Gedächtnis, Aufmerksamkeit oder andere geistige Fähigkeiten.

Mit einer Verordnung vom 26. Mai hat die Europäische Kommission die Aufnahme einer neuen gesundheitsbezogenen Angabe für Kreatin in die Liste zulässiger Health Claims abgelehnt. Beantragt wurde die Angabe von der deutschen Alzchem Trostberg GmbH. Der vorgeschlagene Wortlaut lautete: „Die tägliche Einnahme von Kreatin kann zu einer Verbesserung der kognitiven Funktion beitragen“. Die Zielgruppe sollten gesunde Erwachsene über 18 Jahre sein, empfohlen wurden 3 g Kreatin pro Tag. Laut der Verordnung ersuchte die Europäische Kommission die EFSA um eine wissenschaftliche Bewertung des Antrags.

21 Humanstudien

In ihrer Stellungnahme wertete die EFSA insgesamt 21 Humanstudien zur Kreatinsupplementierung und kognitiven Leistungsfähigkeit aus. Zusätzlich wurden weitere Publikationen und Metaanalysen berücksichtigt. Die untersuchten Bereiche umfassten unter anderem Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Wachsamkeit, Sprachfluss, Verarbeitungsgeschwindigkeit, exekutive Funktionen sowie allgemeine kognitive Fähigkeiten.

Ein Großteil der Studien war randomisiert, placebo-kontrolliert und doppelblind angelegt. Die Teilnehmerzahlen reichten von kleinen Untersuchungen mit 14 Personen bis zu größeren Studien mit 123 Probanden. Untersucht wurden sowohl gesunde Erwachsene als auch einzelne Patientengruppen. Die Kreatindosen lagen häufig deutlich über der beantragten Tagesdosis von 3 g und betrugen in vielen Studien zwischen 10 und 20 g täglich.

Nur vereinzelte positive Ergebnisse

Laut EFSA zeigten einzelne Studien zwar Verbesserungen bei bestimmten kognitiven Tests. So wurde etwa in einzelnen Untersuchungen unter kurzfristiger Einnahme von 20 g Kreatin pro Tag über fünf bis sieben Tage eine Verbesserung des Arbeitsgedächtnisses oder einzelner Parameter der Reaktionshemmung beobachtet. Diese Effekte konnten jedoch in anderen Studien nicht reproduziert werden. Zudem traten sie meist nur bei deutlich höheren Dosierungen auf als bei der beantragten Verzehrmenge.

Mehrere methodisch hochwertige Studien mit längerer Einnahmedauer fanden hingegen keinen signifikanten Einfluss auf Gedächtnis, Aufmerksamkeit, Verarbeitungsgeschwindigkeit, exekutive Funktionen oder die allgemeine kognitive Leistungsfähigkeit. Auch Untersuchungen bei Patient mit Erkrankungen wie Fibromyalgie, bipolarer Depression oder Morbus Huntington lieferten keine überzeugenden Hinweise auf einen Nutzen für die Kognition.

Wirkmechanismus unklar

Der Antragsteller argumentierte, dass Kreatin die Energieversorgung des Gehirns verbessern könnte. Kreatin kann die Blut-Hirn-Schranke passieren und ist an der schnellen Wiederherstellung von Adenosintriphosphat (ATP) beteiligt. Dadurch könnte theoretisch die Energieverfügbarkeit des Gehirns bei geistiger Belastung erhöht werden, so die Begründung. Einige Studien zeigten, dass hohe Kreatindosen dessen Konzentration und den Energiestoffwechsel in bestimmten Hirnregionen beeinflussen können. Laut EFSA reichen die vorliegenden Daten jedoch nicht aus, um daraus einen gesicherten Wirkmechanismus für eine Verbesserung der kognitiven Leistungsfähigkeit abzuleiten.

Kein konsistenter Nutzen

In ihrer wissenschaftlichen Stellungnahme kam die EFSA letztlich zu dem Schluss, dass kein Ursachen-Wirkungs-Zusammenhang zwischen einer Kreatinsupplementierung und einer Verbesserung der kognitiven Funktion nachgewiesen werden konnte. Die beobachteten positiven Effekte seien nicht konsistent, oftmals nur in Einzelstudien aufgetreten und hätten sich weder bei niedrigeren Dosierungen noch in anderen Untersuchungen bestätigen lassen. Zudem fehle ein überzeugender biologischer Wirkmechanismus.

Auf Grundlage dieser Bewertung entschied die Europäische Kommission, die beantragte gesundheitsbezogene Angabe (Health Claim) nicht zuzulassen. Kreatin darf daher weiterhin nicht mit Aussagen beworben werden, wonach die Einnahme die kognitive Funktion verbessert.

Die wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA erschien unter dem Titel Creatine and improvement in cognitive function: Evaluation of a health claim pursuant to article 13(5) of regulation (EC) No 1924/2006“ im EFSA Journal.



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