Die Katzenkralle steht derzeit durch einen aufsehenerregenden Gerichtsfall aus Kärnten im medialen Fokus: Ein Arzt wird beschuldigt, eine Krebspatientin mit pflanzlichen Infusionen, darunter Katzenkralle, behandelt zu haben. Die junge Frau verstarb kurze Zeit später.
Die Katzenkralle (Uncaria tomentosa) ist eine Heilpflanze, die vor allem in Südamerika traditionell eingesetzt wird. Die Wurzel (Uncariae radix) enthält Indolalkaloide – zu den wichtigsten zählen Mitraphyllin und Pterpodin.
Adjuvans bei rheumatoider Arthritis
Katzenkrallen-Extrakte können entzündungshemmend wirken und das Immunsystem unterstützen. In der Phytotherapie wird sie unter anderem bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen, zur Unterstützung des Immunsystems und begleitend bei Tumorerkrankungen diskutiert. Die European Scientific Cooperative on Phytotherapy (ESCOP) bewertet die Katzenkralle als mögliche unterstützende Therapie (Adjuvans) bei milden entzündlichen Erkrankungen. Dazu zählen auch rheumatische Beschwerden wie rheumatoider Arthritis. Wissenschaftlich gesicherte Belege für eine krebsheilende Wirkung fehlen jedoch.
Fehlende Evidenz bei Krebs
Laut dem Handbuch für Teedrogen und Phytopharmaka Wichtl wurde der Drogenextrakt auch begleitend bei einer Brustkrebstherapie getestet und konnte dort Nebenwirkungen der Chemotherapie abschwächen. In der Naturheilkunde wird daher auch der Einsatz der Katzenkralle als (begleitende) Maßnahme bei Krebserkrankungen diskutiert.
Ein Faktenblatt der „Prävention und Integrative Onkologie“ (PRO) der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) fasst es wie folgt zusammen: „Es gibt wenige Studien, die die Wirkung von Katzenkralle bei Patienten gegen die Krebserkrankung untersucht haben. In diesen Studien wurde bisher keine Wirkung gesehen.“
Im Faktenblatt wird darauf hingewiesen, dass Brustkrebspatientinnen unter Uncaria-Extrakt in einer Studie seltener eine Verminderung der weißen Blutkörperchen zeigten. Allerdings erhielten die Frauen dabei keine Behandlung mit Wachstumsfaktoren für weiße Blutkörperchen, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich ist.
Eine weitere Studie bei Darmkrebspatienten zeigte hingegen keinen Vorteil hinsichtlich des Blutbildes. In einer zusätzlichen Untersuchung ohne Kontrollgruppe berichteten Patienten zwar über eine leicht verbesserte Lebensqualität, laut Faktenblatt könnte dabei jedoch auch ein Placeboeffekt eine Rolle gespielt haben. Eine Verbesserung der Laborwerte sei in dieser Studie nicht festgestellt worden. Das Fazit der DKG lautet: „Beweise einer Wirksamkeit von Katzenkralle bei Krebs fehlen. Uncaria Extrakt kann zudem möglicherweise negative Auswirkungen auf die Nierenfunktion zu haben.“
Alternative Behandlung durch Arzt
Ein Fall aus Kärnten sorgt derzeit für Aufsehen: Ein Arzt soll einer krebskranken Jugendlichen eine alternative Behandlung mit pflanzlichen Substanzen, darunter auch Katzenkralle verabreicht haben. Laut Berichten soll die schulmedizinische Therapie nicht im erforderlichen Ausmaß erfolgt sein beziehungsweise zugunsten alternativer Ansätze zurückgedrängt worden sein. In weiterer Folge verstarb die Patientin, was nun Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist.
Die Praktiken des Arztes waren im Prozess gegen die Eltern des Mädchens in den Fokus gerückt. Sie sind bereits wegen Quälens und Vernachlässigens rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Als Zeuge befragt, behauptete der nun angeklagte Arzt vor Gericht, Katzenkralle sei eine „Wunderpflanze“, die so ziemlich alles könne – unter anderem auch Krebs heilen. Bei der Verhandlung zeigte er auch eine kleine Metallfeder, einen sogenannten Biotensor, vor, mit dem er den Tumor des Mädchens „gemutet“, also ausgependelt, hatte. Das Mädchen erhielt vom Arzt insgesamt vier der Infusionen, kam – nach dem Besuch von zahlreichen „Wunderheilern“ – schließlich viel zu spät ins Krankenhaus und starb dort nicht einmal zwei Tage nach ihrer Einlieferung.
Weiterer Todesfall und Prozess
Im Zusammenhang mit demselben Arzt wurde zudem über einen weiteren Fall berichtet: Kurz nach dem Prozess meldete sich die Witwe eines Tätowierers, den der Mediziner ebenfalls mit Katzenkralle behandelt hatte, und erhob Vorwürfe. Laut Strafantrag soll der Arzt durch die Verabreichung der Infusion für den Tod des Mannes verantwortlich sein. Dieser war nach der Gabe einer Infusion durch den Arzt kollabiert und an den Folgen des Zusammenbruchs gestorben.
Weiters habe der Arzt „von Mai 2007 bis Mai 2025 grob fahrlässig eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von zumindest 6550 Personen herbeigeführt“. Entgegen den Vorschriften der ärztlichen Kunst habe er seinen Patienten nur als Nahrungsmittel zugelassene Essenzen intravenös verabreicht. Staatsanwältin Ines Küttler verwies auf eine Untersuchung der Infusionslösungen: „Diese waren nicht rein, sie enthielten Erde und Aschepartikel.“ Statt in einem Labor seien diese „in einem Hinterhof zusammengebraut“ worden – durch die Verunreinigungen könnten sich Thromben bilden.
Der Prozess wurde mit der Einvernahme des Angeklagten gestartet, erst an einem späteren Verhandlungstag sollen die zahlreichen Sachverständigen befragt werden, die sich mit dem Fall beschäftigt hatten.
APAMED/ WICHTL/DKG
