„Dermatologisch getestet“, „hypoallergen“ oder „nicht komedogen“, Begriffe wie diese sollen Vertrauen schaffen und die Kaufentscheidung erleichtern. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher verstehen sie als Qualitäts- oder Sicherheitsgarantie. Tatsächlich steckt hinter den Claims deutlich mehr Interpretationsspielraum als die Verpackung vermuten lässt.
Wer vor dem Kosmetikregal steht, begegnet einer Vielzahl an Versprechen: „Dermatologisch getestet“, „hypoallergen“, „für empfindliche Haut“. Die Begriffe klingen wissenschaftlich und vermitteln Sicherheit. Tatsächlich unterscheiden sie sich jedoch deutlich darin, wie sie geprüft werden und welche Aussage sie überhaupt zulassen. Entscheidend ist deshalb nicht allein der Claim auf der Verpackung, sondern was tatsächlich dahinter steht.
„Dermatologisch getestet“ sagt nichts über die Qualität der Prüfung aus
Kaum ein Begriff ist auf Hautpflegeprodukten häufiger zu finden als „dermatologisch getestet“. Viele verstehen ihn als Nachweis einer besonders hohen Hautverträglichkeit. Tatsächlich beschreibt der Claim zunächst lediglich, dass eine Untersuchung unter dermatologische Aufsicht durchgeführt wurde. Wie diese Prüfung aussieht, ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Die EU schreibt weder eine Mindestzahl an Testpersonen noch eine bestimmte Studiendauer oder ein einheitliches Prüfverfahren vor. Hersteller können beispielsweise nur gesunde Erwachsene testen oder auch Menschen mit empfindlicher Haut einbeziehen. Manche Untersuchungen dauern wenige Tage, andere mehrere Wochen. Beide Produkte dürfen dennoch denselben Claim tragen.
Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nummer 1223/2009 und die Verordnung (EU) Nummer 655/2013 verlangen lediglich, das Werbeaussagen wahrheitsgemäß, belegbar und nicht irreführend sind. Wie belastbar die zugrunde liegende Daten sind, lässt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch meist nicht nachvollziehen.
„Hypoallergen“ bedeutet nicht allergiefrei
Noch häufiger wird der Begriff „hypoallergen“ missverstanden. Er bedeutet weder „allergiegetestet“ noch „frei von Allergenen“. Vielmehr soll das Risiko allergischer Reaktionen möglichst geringgehalten werden. Die EU hat hierfür Leitlinien veröffentlich. Demnach dürfen Hersteller den Claim nur verwenden, wenn die Formulierung gezielt entwickelt wurde, um ihr allergenes Potenzial zu reduzieren.
Bekannte Kontaktallergene oder stark sensibilisierende Inhaltsstoffe sollen nach Möglichkeit vermieden werden. Eine Garantie gibt es trotzdem nicht. Allergien entstehen individuell und können grundsätzlich gegen nahezu jeden Inhaltsstoff auftreten. Selbst pflanzliche Extrakte oder ätherische Öle gelten zwar oft als „natürlich“ zählen aber zu den häufigsten Auslösern von Kontaktallergien. Auch deklarationspflichtige Duftstoffe wie Limonene, Linalool, Citral, Eugenol oder Geraniol können empfindliche Haut reizen oder allergische Reaktionen auslösen.
„Nicht komedogen“ ist ebenfalls kein geschützter Begriff
Menschen mit fettiger oder zu Akne neigender Haut greifen gezielt zu Produkten mit dem Hinweis „nicht komedogen“. Damit soll ausgedrückt werden, dass ein Produkt die Bildung von Mitessern möglichst nicht fördert. Auch dieser Begriff ist jedoch rechtlich nicht definiert. Einheitliche Prüfverfahren existieren nicht. Während einige Hersteller klinische Anwendungsstudien durchführen, stützen sich andere auf Daten einzelner Inhaltsstoffe oder interne Untersuchungen. Hinzu kommt, dass nicht ein einzelner Inhaltsstoff über die Komedogenität entscheidet. Ob Poren verstopfen, hängt von der gesamten Formulierung, der Konzentration einzelner Bestandteile, der Hautpflege-Routine sowie vom individuellen Hautbild ab. Ein Produkt kann daher trotz des Claims bei einzelnen Personen Unreinheiten begünstigen.
Werbeaussagen erleichtern zwar die Orientierung, ersetzen aber nicht den Blick auf die Inhaltsstoffliste. Gerade Menschen mit Rosazea, Neurodermitis, Akne oder bekannten Kontaktallergien sollten sich nicht ausschließlich an den Claims auf der Verpackung orientieren.
