Karenz ist mehr als nur eine Auszeit vom Job. Sie ist organisatorisch, finanzell und rechtlich eine Phase, in der viele Entscheidungen langfristige Auswirkungen haben. Wer hier unvorbereitet ist, zahlt später oft drauf, sei es beim Wiedereinstieg, beim Gehalt oder bei der Arbeitszeit. Umso wichtiger ist es, die wichtigsten Regelungen zu kennen und frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen.
Die Karenz beginnt nach dem Mutterschutz und kann grundsätzlich bis zum 2. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Beide Elternteile können sich die Karenz teilen, allerdings nicht gleichzeitig nur mit einer kurzen Überschneidung von maximal einem Monat.
Karenz: Rechte und Spielräume
Wichtig: Die Karenz muss rechtzeitig beim Arbeitgeber gemeldet werden. Wer Fristen versäumt, riskiert Nachteile oder verliert Gestaltungsmöglichkeiten:
Beginn und Dauer der Karenz müssen spätestens am letzten Tag der Mutterschutzfrist (also acht beziehungsweise zwölf Wochen nach der Geburt, je nach Fall) dem Arbeitgeber schriftlich bekannt gegeben werden.
Auch finanziell gilt es genau hinschauen: Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) gibt es in verschiedenen Modellen, entweder als pauschale Variante mit längerer Bezugsdauer oder als einkommensabhängige Version mit höherem monatlichem Betrag, aber kürzere Laufzeit. Welche Variante sinnvoll ist, hängt stark von persönlichen Situationen ab.
Während der Karenz arbeiten
Viele wissen nicht, dass Arbeiten während der Karenz möglich ist. Allerdings gilt eine klare Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, sonst drohen Rückforderungen beim KBG. Teilzeitjobs oder geringfügige Beschäftigungen sind daher beliebt, müssen aber gut geplant sein. Auch selbstständige Tätigkeiten sind möglich, solange die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Während der Karenz ist eine geringfügige Beschäftigung erlaubt. Diese Grenze liegt im Jahr 2026 bei € 551,10 brutto pro Monat.
Der Wiedereinstieg
Der größte Fehler passiert oft am Ende der Karenz. Man geht davon aus, dass alles wieder „wie vorher“ läuft. In der Realität sieht das oft anders aus. Grundsätzlich besteht ein Rückkehrrecht auf eine gleichwertige Position, nicht zwingend auf exakt denselben Arbeitsplatz. Änderungen in der Organisation oder im Team können also eine Rolle spielen. Wichtig ist daher:
- Frühzeitig Kontakt zum Arbeitgeber halten
- Wiedereinstieg rechtzeitig planen
- Arbeitszeiten klar kommunizieren
Elternteilzeit
Ein zentrales Instrument für den Wiedereinstieg ist die Elternteilzeit. Sie ermöglicht es, die Arbeitszeit zu reduzieren oder anders zu verteilen und das mit einem gewissen Kündigungsschutz. Voraussetzungen sind:
- Betrieb mit mehr als 20 Mitarbeiter:innen
- Mindestens drei Jahre Betriebszugehöhrigkeit
- Antrag muss rechtzeitig gestellt werden (drei Monate vor gewünschtem Termin)
- Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert, aber mindestens zwölf Stunden pro Woche
Die Elternteilzeit kann bis zum 7. beziehungsweise 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden, in bestimmten Fällen auch länger. Der große Vorteil: Man bleibt im Job, reduziert aber die Belastung. Der Nachteil: weniger Gehalt.
