Kinderbetreuungsgeld: Ein Antrag, zwei Modelle


Sanja Agatic

Symbolbild: Auf dem Tisch liegen Taschenrechner, Geldscheine, Schnuller und eine Babyflasche, während eine Frau Notizen macht.
Zwischen Bezugsdauer, Zuverdienstgrenzen und Familienplanung. Das Kinderbetreuungsgeld bringt für Eltern mehr Entscheidungen mit sich, als viele zunächst erwarten.Foto:stock.adobe.com/drubig-photo

Die Geburt eines Kindes verändert vieles, auch finanziell. Genau deshalb beschäftigt viele Eltern schon während der Schwangerschaft eine zentrale Frage: Welches Kinderbetreuungsgeld passt überhaupt zur eigenen Lebenssituation?

In Österreich gibt es dafür zwei Modelle: das pauschale Kinderbetreuungsgeld-Konto und das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Beide Varianten verfolgen dasselbe Ziel, unterschieden sich aber deutlich bei Bezugsdauer, Höhe und Voraussetzungen. Gerade weil die Unterschiede oft missverstanden werden, lohnt sich ein genauer Blick.

Während das pauschale Kinderbetreuungsgeld möglichst flexibel gestaltet ist, orientiert sich das einkommensabhängige Modell stärker am bisherigen Erwerbseinkommen. Welche Variante sinnvoller ist, hängt daher stark von der individuellen Situation ab, etwa davon, wie hoch das Einkommen vor der Geburt war, wie lange Eltern zuhause bleiben möchten und ob beide Elternteile Kinderbetreuung übernehmen.

Pauschales Kinderbetreuungsgeld

Das sogenannte Kinderbetreuungsgeld-Konto steht grundsätzlich allen Eltern offen, unabhängig davon, ob vor der Geburt gearbeitet wurde oder nicht. Genau deshalb gilt dieses Modell als besonders flexibel. Die Bezugsdauer kann innerhalb eines bestimmten Rahmens frei gewählt werden:

  • bei einem Elternteil zwischen 365 und 851 Tagen
  • bei Teilung zwischen beiden Elternteilen zwischen 456 und 1063 Tagen

Dabei gilt: Je länger die Bezugsdauer gewählt wird, desto niedriger fällt der tägliche Betrag aus. Die Höhe bewegt sich derzeit ungefähr zwischen:

  • rund 17,65 Euro pro Tag bei langer Bezugsdauer
  • bis etwa 41,11 Euro pro Tag bei kurzer Bezugsdauer

Umgerechnet bedeutet das je nach Modell ungefähr zwischen rund 500 und knapp 1.200 Euro monatlich. Gerade Eltern mit geringerem Einkommen vor der Geburt, Selbstständige mit schwankendem Verdienst oder Personen ohne durchgehende Erwerbstätigkeit ist das pauschale Modell oft die einzige Möglichkeit.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Anders sieht es beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld aus. Dieses Modell richtet sich vor allem an Eltern, die vor der Geburt regelmäßig gearbeitet haben und relativ rasch wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Die Leistung beträgt grundsätzlich 80 Prozent des letztens Nettoeinkommens, allerdings gedeckelt. Der tägliche Höchstbetrag liegt aktuelle bei 80,12 Euro pro Tag. Die Bezugsdauer ist deutlich kürzer:

  • 365 Tage bei einem Elternteil
  • 426 Tage, wenn beide Elternteile beziehen

Voraussetzung ist unter anderem eine tatsächlich ausgeübte sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in den Monaten vor der Geburt. Wer zuvor nicht ausreichend gearbeitet hat oder längere Unterbrechungen hatte, erfüllt die Kriterien oft nicht. Gerade bei gutem Einkommen kann das einkommensabhängige Modell finanziell deutlich attraktiver sein. Gleichzeitig verlangt es meist eine schnellere Rückkehr in den Berufsalltag.

Zuverdienstgrenze

Ein Punkt sorgt regelmäßig für Unsicherheit: der Zuverdienst während des Bezugs. Beim pauschalem Kinderbetreuungsgeld gilt eine jährliche Zuverdienstgrenze von rund 18.000 Euro beziehungsweise alternativ 60 Prozent der Letzteinkünfte.

Beim einkommensabhängigen Modell ist die Grenze strenger und liegt aktuell bei rund 8.600 Euro jährlich.

Wird die Grenze überschritten, kann das Kinderbetreuungsgeld teilweise oder vollständig zurückgefordert werden. Gerade bei geringfügiger Beschäftigung oder selbstständigen Nebeneinkünften sollten Eltern deshalb genau nachrechnen.

Partnerschaftsbonus und Familienzeitbonus

Zusätzlich zum eigentlichen Kinderbetreuungsgeld gibt es weitere finanzielle Unterstützungen. Teilen sich beide Elternteile die Betreuung ungefähr gleich auf, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Partnerschaftsbonus beantragt werden. Auch der Familienzeitbonus für Väter beziehungsweise zweite Elternteile wird häufig gemeinsam mit dem Kinderbetreuungsgeld geplant. Wichtig dabei: Manch Leistungen beeinflussen sich gegenseitig oder werden angerechnet.

In der Praxis zeigt sich: Die Entscheidung zwischen pauschalem und einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ist selten rein finanziell. Wer länger zuhause bleiben möchte, entscheidet sich oft bewusst für mehr Zeit statt höherer Monatsbeträge. Andere Familien brauchen wiederum das höhere einkommensabhängige Modell, umlaufende Kosten stemmen zu können. Dazu kommen Fragen rund um Karenzaufteilung, Wiedereinstieg, Teilzeitmodelle und Kinderbetreuung. Gerade deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu planen, idealerweise noch vor der Geburt.



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