Nicht jedes Arzneimittel steht im Freiwahlbereich der Apotheke. Viele Präparate werden ausschließlich hinter der Tara gelagert, auch dann, wenn sie rezeptfrei erhältlich sind. Der Grund: Manche Wirkstoffe erfordern vor der Abgabe eine fachliche Beratung.
Die Tara trennt den Freiwahlbereich vom Arbeitsbereich der Apotheke. Dort werden Arzneimittel gelagert, vorbereitet und abgegeben. Dass viele Präparate nicht frei zugänglich sind, dient vor allem der Patientensicherheit. Nicht jedes rezeptfreie Arzneimittel eignet sich für jede Person. Alter, Schwangerschaft, Stillzeit, Vorerkrankungen oder gleichzeitig eingenommene Medikamente können Einfluss darauf haben, ob ein Präparat angewendet werden darf. Die Beratung vor der Abgabe hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Apothekenpflichtig bedeutet nicht Rezeptpflicht
Viele Kundinnen und Kunden setzen Apothekenpflicht mit Rezeptpflicht gleich. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Regelungen. Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen ausschließlich gegen ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Apothekenpflichtige Arzneimittel hingegen sind zwar ohne Rezept erhältlich, dürfen aber ausschließlich in öffentlichen Apotheken verkauft werden. Dazu gehören unter anderem Schmerzmittel mit Ibuprofen oder Naproxen, abschwellende Nasensprays mit Xylometazolin oder Oxymetazolin, Durchfallmittel mit Loperamid sowie Notfallkontrazeptiva.
Dass diese Präparate hinter der Tara gelagert werden, hat einen Grund. Loperamid sollte nur kurzfristig angewendet werden und kann bei bestimmten Beschwerden sogar ungeeignet sein. Abschwellende Nasensprays dürfen wegen des Risikos eines Gewöhnungseffekt nur wenige Tage verwendet werden. Solche Aspekte werden vor der Abgabe abgeklärt.
Beratung ist Teil der Arzneimittelsicherheit
Vor der Abgabe fragen Apothekerinnen und Apotheker gezielt nach den Beschwerden, der Dauer der Symptome, bestehenden Erkrankungen sowie anderen eingenommenen Arzneimitteln. Dadurch lassen sich Wechselwirkungen, Gegenanzeigen oder Doppelmedikationen erkennen. Ebenso wird besprochen, wie das Arzneimittel richtig angewendet wird, wie lange es höchstens verwendet werden sollte und bei welchen Warnzeichen eine ärztliche Abklärung notwendig ist. Gerade bei der Selbstmedikation verhindert diese Beratung vermeidbare Anwendungsfehler.
Welche Gesetze dahinterstehen
Welche Produkte überhaupt als Arzneimittel gelten, regelt in Österreich das Arzneimittelgesetz (AMG). Es legt unter anderem fest, welche Anforderungen Arzneimittel hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit erfüllen müssen, bevor sie zugelassen und in Verkehr gebracht werden dürfen. Außerdem enthält es Vorschriften zur Herstellung, Kennzeichnung, Überwachung und Pharmakovigilanz. Ob ein Arzneimittel nur gegen ärztliche Verschreibung erhältlich ist, bestimmt das Rezeptpflichtgesetz.
Eine Rezeptpflicht wird unter anderem dann festgelegt, wenn ein Wirkstoff erhebliche Nebenwirkungen verursachen kann, eine ärztliche Diagnose oder Therapiekontrolle erforderlich ist oder bei unsachgemäßer Anwendung gesundheitliche Risiken bestehen. Auch ein mögliches Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial kann dabei eine Rolle spielen. Davon zu unterscheiden ist die Apothekenpflicht. Sie betrifft Arzneimittel, die ohne Rezept erhältlich sind, aufgrund ihrer Eigenschaften aber ausschließlich in öffentlichen Apotheken abgegeben werden dürfen.
Nicht alles im Freiwahlbereich ist ein Arzneimittel
Im Freiwahlbereich stehen vor allem Kosmetika, Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel sowie ausgewählte Gesundheitsprodukte. Sie dürfen von Kundinnen und Kunden selbst aus dem Regal genommen werden und unterliegen anderen rechtlichen Vorgaben als Arzneimittel. Ihre Platzierung stellt sicher, dass vor der Abgabe geklärt werden kann, ob das Präparat zur jeweiligen Person und ihren Beschwerden passt.
