Aus 12,894 Euro werden 12,89 Euro, aus 12,895 Euro werden 12,90 Euro, die Regel des kaufmännischen Runden ist einfach. In der Apotheke kommt es jedoch nicht nur darauf an, wie gerundet wird, sondern auch darauf, ob auf ganze Cent oder auf auf 0 beziehungsweise auf 5 Cent gerundet werden muss. Wer den Unterschied kennt, vermeidet Fehler bei der Taxierung und stellt sicher, dass Preise den Vorgaben der Arzneitaxe entsprechen.
Gleiche Regel, anderer Rechenweg
In der Schule wird meist eine Zahl auf eine bestimmte Stelle gerundet. In der Apotheke entstehen Preise dagegen oft aus mehreren Unterpositionen: etwa Ausgangspreis, Zuschläge, Gefäß, Arbeitsvergütung, Umsatzsteuer oder Zusatzkosten. Entscheidend ist daher nicht nur, wie gerundet wird, sondern wann. Enthält eine magistrale Zubereitung mehrere Positionen, werden diese zunächst centgenau berechnet. Kostet eine Position beispielsweise 7,4749 Euro, wird sie auf 7,47 Euro gerundet. Würde stattdessen bereits an dieser Stelle auf 7,45 oder 7,50 Euro gerundet, würden sich die Abweichungen über mehrere Positionen summieren. Deshalb schreib die Arzneitaxe vor, Zwischenwerte auf ganze Cent zu runden und die 5-Cent-Rundung erst beim endgültigen Verkaufspreis anzuwenden.
Was die Arzneitaxe vorgibt
Gerade bei magistralen Zubereitungen ist dieser Rechenweg wichtig. Dort werden einzelne Bestandteile, Gefäße und Vergütungen nicht beliebig zusammengerechnet, sondern nach Vorgaben der Österreichischen Arzneitaxe berechnet. Die Österreichische Arzneitaxe formuliert es klar: „Bei allen Berechnungen sind Bruchteile eines Cents auf einen vollen Cent kaufmännisch zu runden.“ Konkret heißt das: „Bei einem Wert bis vier ist abzurunden, ab einem Wert von fünf ist aufzurunden.“ Damit ist die Cent-Rundung Teil der Berechnung, die 5-Cent-Rundung an der Kassa ist davon zu trennen.
Einzelne magistrale Positionen werden grundsätzlich auf ganze Cent gerundet.
Davon zu unterscheiden ist eine 5-Cent-Rundung an der Kassa. Sie betrifft den tatsächlich zu zahlenden Endbetrag. Ein berechneter Preis von 16,31 Euro kann bei Zahlung auf 16,30 Euro abgerundet werden. 16,33 werden zu 16,35 Euro. Wichtig ist: Die Preisberechnung selbst bleibt dabei unverändert. Gerundet wird hier nicht die Taxation oder der rechnerische Produktpreis sondern der Betrag, der bei Zahlung kassiert wird.
Bei der Rundung der Taxbeträge auf 5 Cent ist die letzte Stelle immer eine 0 oder 5. Diese Art zu Runden wird nur bei Arzneispezialitäten und Endsummen von Magistralen Zubereitungen angewendet!
Praxis
Der Unterschied ist wichtig, weil sonst schnell falsche Schlüsse entstehen. Ein Preis kann rechnerisch korrekt sein, auch wenn er auf den ersten Blick „um ein paar Cent“ abweicht. Warenwirtschafts- und Taxierprogramme nehmen einem die Berechnung zwar ab, das Grundverständnis bleibt aber entscheidend. Kaufmännisches Runden sorgt dafür, dass Berechnung, Abrechnung und Verkaufspreis nachvollziehbar zusammenpassen.
