Notfallverhütung: Neues Abgabeprotokoll soll Beratung diskreter machen


Sanja Agatic

Pille danach
Ein aktualisiertes Abgabeprotokoll soll die Beratung zur Notfallverhütung in Schweizer Apotheken strukturieren und zugleich mehr Diskretion ermöglichen.Foto: RFBSIP/stock.adobe.com

Wer in einer Schweizer Apotheke die „Pille danach“ benötigt, erhält sie ohne ärztliches Rezept, aber im Rahmen einer fachlichen Beratung. Ein aktualisiertes Abgabeprotokoll soll diese Beratung vereinfachen und zugleich mehr Privatsphäre ermöglichen. Neu können Teile der Anamnese bereits selbst und auf Wunsch vor dem Apothekenbesuch digital ausgefüllt werden.

In der Schweiz gehört die Notfallkontrazeption seit Jahren zum Angebot der Apotheken. Zur Verfügung stehen mit Levonorgestrel 1,5 mg und Ulipristalacetat 30 mg zwei orale Wirkstoffe. Die Abgabe erfolgt unter der Verantwortung einer Apothekerin oder eines Apothekers und ist an eine fachliche Beratung geknüpft. Dabei werden unter anderem mögliche Komplikationen und Wechselwirkungen abgeklärt und das für die jeweilige Situation geeignete Präparat bestimmt.

Persönliche Angaben vorab erfassen

Eine wesentliche Änderung betrifft die Dokumentation. Bestimmte Angaben, die für Anamnese und Dokumentationspflicht benötigt werden, können Betroffene selbst eintragen. Dadurch müssen weniger persönliche Fragen unmittelbar im Beratungsgespräch gestellt werden.

Für Schweizer Apotheken verändert sich damit weniger die fachliche Entscheidung als der Weg dorthin. Die Anamnese bleibt Bestandteil der Abgabe, sensible Angaben müssen jedoch nicht mehr vollständig im direkten Gespräch erhoben werden. Betroffene können einen Teil selbst dokumentieren und mit eviflow bereits vor dem Apothekenbesuch erfassen. Die persönliche Beratung kann sich dadurch stärker auf die Auswahl der geeigneten Notfallverhütung, mögliche Wechselwirkungen und das weitere Vorgehen konzentrieren.

Wie wichtig diese Beratung ist, zeigen Daten einer nationalen Befragung der Universität Basel mit mehr als 3.000 Personen, die Notfallverhütung in einer Apotheke bezogen hatten. Demnach wussten rund 80 Prozent der Befragten nicht, welche Form der Notfallverhütung für ihre Situation am besten geeignet ist. Genau an diesem Punkt setzt das aktualisierte Abgabeprotokoll der Interprofessionellen Expert:innengruppe Notfallkontrazeption (IENK) an. Es soll den Ablauf in Apotheken vereinfachen, ohne die fachliche Beurteilung einzuschränken. Im Zentrum stehen eine strukturierte Anamnese, die Wahl des geeigneten Präparats und eine Beratung, die möglichst diskret und wertungsfrei stattfinden soll.

Für Apotheken soll der strukturierte Ablauf auch fachliche Unterstützung bieten. Das kann insbesondere dort hilfreich sein, wo Notfallkontrazeptiva seltener abgegeben werden. Auf Basis der eingegebenen Angaben stellt eviflow evidenzbasierte Information bereit und weist darauf hin, welche Vorsichtsmaßnahmen bei der jeweiligen Situation zu berücksichtigen sind.

Beratung geht über die Präparatewahl hinaus

Mit der Abgabe allein ist das Gespräch nicht beendet. Neben möglichen Nebenwirkungen kann auch besprochen werden, wie in den folgenden Tagen weiter verhütet werden sollte. Je nach Situation und Wunsch können zudem Themen wie sexuell übertragbare Infektionen oder andere Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit angesprochen werden. Das Gespräch soll dabei unter Bedingungen stattfinden, die die Diskretion der betroffenen Person gewährleisten.

Dass dieses Gespräch von vielen Betroffenen nicht als zusätzliche Hürde empfunden wird, zeigen ebenfalls Schweizer Daten: In einer im European Journal of Contraception & Reproductive Health Care veröffentlichten nationalen Untersuchung gaben knapp 90 Prozent der befragten Frauen an, dass sie das Beratungsgespräch beruhigt habe.

Das neue Protokoll versucht damit, zwei Anforderungen zusammenzubringen: Die Notfallverhütung soll möglichst rasch und niederschwellig erhältlich sein, gleichzeitig sollen Arzneimittelsicherheit und persönliche Beratung erhalten bleiben. In der Schweiz ist die „Pille danach“ weiterhin ohne ärztliches Rezept in Apotheken erhältlich, die fachliche Abklärung durch die Apothekerin oder den Apotheker bleibt jedoch Teil der Abgabe.



Newsletter

Bleiben Sie stets informiert!