Wer für die zusätzliche Reinigung von Abwasser mit Mikroverunreinigungen zahlen soll, bleibt auf EU-Ebene umstritten. Im Mittelpunkt steht die sogenannte vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen. Der Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs (PHARMIG) sieht nun Rückenwind für ihre Forderung, die Finanzierung nicht überwiegend der Pharma- und Kosmetikindustrie aufzubürden.
Ausgangspunkt ist ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Polen hatte gegen jene Bestimmungen geklagt, nach denen Arzneimittel- und Kosmetikhersteller mindestens 80 Prozent der Kosten für die zusätzliche Reinigungsstufe tragen sollen. Die zuständige Generalanwältin Juliane Kokott empfiehlt in ihren Schlussanträgen, diese Regelung für nichtig zu erklären.
Finanzierung steht im Mittelpunkt
Die vierte Klärstufe selbst wird damit nicht infrage gestellt. Strittig ist vielmehr, wie die entstehenden Kosten verteilt werden. Sollte der EuGH der Empfehlung der Generalanwältin folgen, müsste auf europäischer Ebene neu geregelt werden, welche Branchen oder Verursacher künftig zur Finanzierung herangezogen werden.
Für die PHARMIG wäre das ein wichtiger Schritt. Generalsekretär Alexander Herzog verweist darauf, dass Mikroverunreinigungen im Abwasser aus unterschiedlichen Quellen stammen. „Es kann nicht sein, dass lediglich zwei Branchen dafür aufzukommen haben, dass Schadstoffe aus dem Abwasser gefiltert werden, die aus vielerei Quellen stammen“, sagt Herzog. Eine einseitige Finanzierung durch Pharma- und Kosmetikhersteller sei aus Sicht des Verbands daher weder sachgerecht noch fair.
Sorge um Arzneimittelversorgung
Die PHARMIG verbindet die Diskussion auch mit der wirtschaftlichen Lage der Arzneimittelhersteller. Zusätzliche Kosten könnten nach Darstellung des Verbands vor allem Unternehmen im patentfreien Markt treffen, in dem die Preise niedrig sind.
Herzog warnt vor möglichen Folgen für die Versorgung: „Eine derart hohe, zusätzliche Belastung würde bei vielen von ihnen dazu führen, dass sie ihre Produkte nicht mehr kostendeckend anbieten können.“ Im schlimmsten Fall könnten Präparate aus dem Markt genommen werden. Der Verband fordert deshalb eine Änderung der derzeit vorgesehenen EU-Regelung.
Entscheidung des EuGH noch offen
Die Schlussanträge der Generalanwältin sind für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend. Sie dienen den Richertinnen und Richtern als rechtliche Orientierung. Ob der EuGH der Einschätzung folgt und wann ein Urteil fällt, ist derzeit noch offen.
