L-Theanin: Entspannung aus der Kapsel?


Viktoria Anderle

Symbolbild: Eine Teekanne mit grünen Kapseln.
L-Theanin kommt in niedrigen Konzentrationen in grünem, weißem oder schwarzem Tee vor.betka82/AdobeStock_646036366

Prominente wie Taylor Swift setzen auf L-Theanin gegen Stress. Die aus Tee bekannte Substanz wird als Nahrungsergänzungsmittel für Entspannung, besseren Schlaf und mehr Konzentration beworben. Doch die klinische Evidenz bleibt begrenzt und auch zur Sicherheit sind Fragen offen.

L-Theanin ist eine wasserlösliche, nicht proteinogene Aminosäure. Sie dient somit nicht als Baustein für Eiweiße. Natürlich kommt sie in den Blättern des Teestrauchs (Camellia sinensis) und damit in grünem, weißem und schwarzem Tee vor.

In der EU dürfen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) L-Theanin derzeit nur enthalten, wenn es aus den Blättern extrahiert wurde. L-Theanin, das chemisch synthetisiert oder fermentativ hergestellt wurde, gilt als neuartiges Lebensmittel und ist bislang nicht für die Verwendung in NEM zugelassen.

Als isolierte Substanz wird es vor allem in Kapseln und Pulvern angeboten. L-Theanin wird häufig online mit entspannungsfördernden Effekten, zur Stressbewältigung und Verbesserung der Schlafqualität beworben.

„Generally recognized as safe“

Als Reinstoff beeinflusste L-Theanin in Tierversuchen verschiedene Neurotransmittersysteme im Nervensystem wie dem Glutamat-Rezeptor und Cannabinoidsystem. Bei hohen Dosierungen senkt L-Theanin den Blutdruck. Aus vereinzelten Beobachtungen in Studien lassen sich laut den Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) jedoch keine pauschalen Aussagen zu beruhigenden oder angstlösenden Wirkungen beim Menschen ableiten.

Die Dosierungsempfehlungen liegen je nach Produkt zwischen 50 bis 400 mg täglich. L-Theanin gilt in den USA als GRAS („generally recognized as safe“) für bestimmte Lebensmittel- und Getränkeverwendungen. Die entsprechende FDA-Bewertung (amerikanische Lebensmittel-Sicherheitsbehörde) bezog sich auf bis zu 250 mg pro Portion und eine daraus abgeleitete geschätzte Tagesaufnahme von etwa 1,2 g. Eine allgemeine amtliche Dosierungsempfehlung gibt es jedoch nicht

EFSA: Gesundheitsversprechen nicht belegt

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertete 2011 gesundheitsbezogene Aussagen (health claims) zu L-Theanin. Für eine Verbesserung der kognitiven Funktionen, eine Verringerung psychischer Belastung, die Erhaltung eines normalen Schlafs und eine Linderung von Menstruationsbeschwerden sah sie keinen ausreichend belegten Ursache-Wirkungs-Zusammenhang. Die geprüften Versprechen wurden damit wissenschaftlich nicht bestätigt.

Auch die Kombination mit Koffein ist kein gesicherter Beleg für einen zusätzlichen Nutzen. In einer Bewertung zu Schwarztee kam die EFSA 2018 zu dem Schluss, dass dessen aufmerksamkeitsfördernde Wirkung auf den Koffeingehalt zurückzuführen ist. Ein darüber hinausgehender Beitrag von L-Theanin war nicht ausreichend nachgewiesen.

Angststörungen: Kein Vorteil gegenüber Placebo

Medizin transparent bewertet den Nutzen bei Angststörungen mit „möglicherweise nicht“. Der Faktencheck von Mai 2025 stützt sich auf eine herstellerfinanzierte Studie mit 46 Personen mit generalisierter Angststörung. Zusätzlich zu ihrer bestehenden antidepressiven Therapie erhielten sie acht Wochen lang täglich 450 bis 900 mg L-Theanin oder Placebo. Die Angstsymptome besserten sich unter L-Theanin nicht stärker als unter dem Scheinpräparat.

Den Fachleuten zufolge schränken die geringe Teilnehmerzahl und fehlende Auswertungsdaten von etwa jeder fünften Person die Aussagekraft ein. Das Ergebnis spricht gegen einen Nutzen, beweist eine Wirkungslosigkeit aber nicht abschließend.

Sicherheitsfragen seit 2001

Die erste kritische Bewertung von Getränken mit isoliertem L-Theanin erfolgte im Juni 2001 durch die Vorgängerbehörde des BfR. Im August 2003 aktualisierte das Institut die Stellungnahme und befürwortete den Zusatz wegen unzureichender Daten weiterhin nicht; auch bei 50 mg pro 500 ml Getränk.

Das Institut hielt fest: „Es ist daher nicht einzuschätzen, bis zu welchen Mengen der Stoff bei täglicher Aufnahme und isoliertem Einsatz gesundheitlich unbedenklich ist.“ Die Stellungnahme betrifft diese Getränke und ist keine aktuelle umfassende Bewertung sämtlicher Nahrungsergänzungsmittel. Erfahrungen mit Tee lassen sich zudem nicht unmittelbar auf isolierte Präparate übertragen, da L-Theanin im Aufguss zusammen mit Koffein und weiteren Inhaltsstoffen vorkommt.

Nebenwirkungen und mögliche Wechselwirkungen

In der von Medizin transparent bewerteten Studie waren Nebenwirkungen nicht häufiger als unter Placebo. Die kleine Untersuchung reicht jedoch nicht aus, um seltene unerwünschte Wirkungen oder Risiken einer längerfristigen Einnahme zuverlässig auszuschließen.

Die BfR-Stellungnahme ließ offen, ob eine mögliche sedierende Wirkung Aufmerksamkeit und Reaktionsvermögen beeinträchtigen könnte. Ebenso ungeklärt war, ob L-Theanin die Wirkung von Alkohol oder zentralnervös wirksamen Medikamenten verstärkt. Auch die im Tierversuch beobachtete Blutdrucksenkung belegt für sich allein keine klinisch relevante Interaktion mit Antihypertensiva.

Eine belastbare Liste von Kontraindikationen liefern die Quellen nicht. Für die damals bewerteten Getränke forderten die Experten vorsorgliche Hinweise gegen den Verzehr durch Kinder und Schwangere sowie zu möglichen Beeinträchtigungen beim Autofahren und Bedienen von Maschinen. Daten zur Reproduktionstoxikologie fehlten. Die natürliche Herkunft aus Tee ist daher kein ausreichender Nachweis für die Sicherheit konzentrierter Präparate.



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