Mit 1. Juli tritt die 155. Änderung der Österreichischen Arzneitaxe in Kraft. Das wurde in einer Sitzung des Taxausschusses beschlossen. Neu aufgenommen wurden zwei Arzneistoffe, einzelne Zäpfchen und Augentropfen gestrichen sowie mehrere Preisansätze angepasst.
Die Österreichische Arzneitaxe (ÖAT) erscheint zweimal jährlich, jeweils im Jänner und im Juli. Sie bildet eine zentrale Grundlage für die Preisbildung von Arzneimitteln in Österreich. Sie wird vom Gesundheitsministerium (BMSGPK) erlassen und regelt, welcher Preisaufschlag zulässig ist.
Die Höhe des Abgabepreises hängt unter anderem davon ab, ob ein Arzneimittel an begünstigte Bezieher wie Krankenkassen oder an Privatkunden abgegeben wird. Die in der ÖAT angeführten Preise sind Höchstpreise. Mit der aktuellen Änderung wurden mehrere Anpassungen in Anlage B vorgenommen.
Zwei Neuaufnahmen
Neu in die Anlage B aufgenommen wurden die Arzneistoffe Ciclosporin und Tetracain. Für beide wurde auch ein Preisansatz festgelegt.
Stoffe, die nicht in der ÖAT enthalten sind, unterliegen einer chefärztlichen Bewilligungspflicht (CH). Diese ist von der Apotheke, trotz der Verordnung auf einem bundeseinheitlichen Kassenrezept zu überprüfen. Das entfällt nun künftig bei den neu aufgenommenen Wirkstoffen.
Vier Streichungen
Gestrichen wurden insgesamt vier Arzneimittel inklusive Preisansatz:
- Noscapinhydrochlorid Zäpfchen 5 mg magistral
- Noscapinhydrochlorid Zäpfchen 10 mg magistral
- Povidon-Iod-Augentropfen 1% offizinal
- Prednisolon Zäpfchen 100 mg magistral
Die Taxierung erfolgt hier künftig wieder wie bei anderen Magistralen Zäpfchen oder Augentropfen regulär über die einzelnen Bestandteile. Der Preis setzt sich damit aus den jeweiligen Wirkstoffen, dem Arbeitszuschlag und dem Gefäß zusammen. Die Zubereitungen werden weiterhin von den Krankenkassen übernommen, da sie im Arzneibuch enthalten sind.
Taxansatz für Ibuprofen aufgenommen
Erstmals wurde für Ibuprofen ein Taxansatz festgelegt. Für 1 g beträgt dieser nun 97 Cent (stand 07/26). In der Fassung davor war das entsprechende Feld davor noch leer, es gab also bislang keinen Taxansatz. Hier musste der Preis zuvor bei drei Großhändlern erfragt und aliquot berechnet werden.
Bezeichnungsanpassung
Auch bei der Bezeichnung von Natriumcitrat es zu einer Änderung:
- alte Bezeichnung: Natriumcitrat
- neue Bezeichnung: Natriumcitrat-Dihydrat
Preisanpassungen
Darüber hinaus wurden in Anlage B die Preisansätze mehrerer Arzneimittel angepasst. Betroffen sind folgende:
- Phenol / Verflüssigtes
- Chinidinsulfat
- Pepsin
- Methoxsalen 0,006% Cordes RK
Insgesamt umfasst die Novelle mehr als 150 Änderungen.
