Lithium ist als Nahrungsergänzungsmittel verboten


Viktoria Anderle

Symbolbild: Lithium auf einer Medikamentendose mit dem Rx Symbol im Hintergrund.
Nicht nur in Nahrungsergänzungsmitteln, sondern auch zur Anreicherung anderer Lebensmittel ist Lithium in der EU nicht zugelassen.

Lithium ist als Stimmungsstabilisator bekannt und zugleich berüchtigt. Der Grund ist seine enge therapeutische Breite: Bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels kann schwere Nebenwirkungen auslösen. Online wird Lithium dennoch vermehrt mit einem „positiven Einfluss auf die psychische Gesundheit“ beworben. Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellt deshalb erneut klar: Lithium ist nicht für die Verwendung als Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen.

Lithium ist in der Europäischen Union nicht als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) zugelassen. Das gilt unabhängig von der verwendeten Verbindung, beispielsweise für Lithiumcarbonat, Lithiumorotat oder Lithiumcitrat. In einer Pressemitteilung warnt das BVL vor lithiumhaltigen Produkten, die im Onlinehandel als NEM angeboten werden.

Eine ernährungsphysiologische Funktion des Salzes ist bisher nicht eindeutig belegt. Ebenso gibt es keinen Nachweis für einen ernährungsbedingten Lithiummangel, der durch eine zusätzliche Zufuhr ausgeglichen werden müsste.

„Bereits eine moderate Erhöhung des Lithiumspiegels kann gesundheitlich relevante und schwerwiegende Folgen haben“, warnt BVL-Präsidentin Prof. Dr. Gaby-Fleur Böl. Erzeugnisse mit zugesetzten Lithiumverbindungen können daher als nicht zugelassene Arzneimittel oder als nicht sichere Lebensmittel eingestuft werden. Ihr Inverkehrbringen ist in beiden Fällen verboten. Auch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und der österreichische Zoll berichten von lithiumhaltigen Produkten, die bei eine Kontrolle von NEM aus dem Onlinehandel aufgegriffen wurden.

Wirkung auf mehrere Signalsysteme

Lithium ist ein monovalentes Kation und liegt in verschiedenen Salzformen vor. Wie es seine therapeutische Wirkung genau entfaltet, ist noch nicht vollständig geklärt. Bekannt ist jedoch, dass es gleichzeitig in mehrere Signalwege von Nervenzellen eingreift.

Lithium beeinflusst unter anderem Ionenkanäle und verschiedene Neurotransmittersysteme. Dazu zählen Serotonin, Dopamin und Noradrenalin sowie die erregende Signalübertragung durch Glutamat und die hemmende Wirkung von Gamma-Aminobuttersäure.

Daneben greift es in intrazelluläre Botenstoffsysteme ein, darunter Signalwege über zyklisches Adenosinmonophosphat (cAMP), Phosphoinositol und Proteinkinase C. Auch die Hemmung der Glykogensynthasekinase 3 (GSK-3) wird als möglicher Wirkmechanismus diskutiert. Untersuchungen weisen zudem auf neuroprotektive Effekte hin, etwa eine Verringerung von oxidativem Stress. Daraus lässt sich jedoch kein gesundheitlicher Nutzen niedrig dosierter, frei eingenommener Lithiumprodukte ableiten.

Werbung mit „Low-dose lithium“

Im Onlinehandel und in einschlägigen Foren wird sogenanntes „Low-dose lithium“ unter anderem zur Stabilisierung der Stimmung, bei Angstzuständen und zum Schutz des Nervensystems beworben. Auch entzündungshemmende Effekte und eine Verbesserung des neuronalen Stoffwechsels werden versprochen. Für solche Anwendungen als NEM besteht jedoch keine Zulassung.

Online finden sich dennoch Produkte, die beispielsweise 0,5 mg Lithium pro ml enthalten und gemeinsam mit Dosiertabellen oder Dosierspritzen angeboten werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Produkte ausschließlich Forschungszwecken dienen würden und weder als Lebensmittel noch als NEM zugelassen seien.

Expert:innen warnen jedoch: Von einer Selbstmedikation mit Lithium ist ausdrücklich abzuraten.

Enge therapeutische Breite

Lithium wird nahezu unverändert über die Nieren ausgeschieden. Seine durchschnittliche Halbwertszeit beträgt rund 24 Stunden und kann bei älteren Menschen deutlich verlängert sein (bis zu 30 Stunden). Infektionen, starkes Schwitzen, Flüssigkeitsmangel, Erbrechen oder Durchfall können die renale Ausscheidung vermindern und dadurch den Lithiumspiegel erhöhen.

Auch Wechselwirkungen sind relevant. Unter anderem können bestimmte Diuretika, nichtsteroidale Antirheumatika sowie ACE-Hemmer und Angiotensin-II-Rezeptorblocker die Lithiumkonzentration beeinflussen. Eine medizinische Behandlung erfordert deshalb regelmäßige Kontrollen des Lithiumspiegels sowie der Nieren- und Schilddrüsenfunktion.

Für die Erhaltungstherapie werden in der Regel Serumkonzentrationen von 0,5 bis 1,0 mmol/l angestrebt. Bei einer akuten Manie können Zielwerte zwischen 0,8 und 1,2 mmol/l vorgesehen sein. Aufgrund der engen therapeutischen Breite kann bereits eine leichte Überdosierung schwerwiegende Folgen haben.

Von starkem Durst bis zum Koma

Mögliche Anzeichen einer Lithiumvergiftung sind starker Durst, häufiges Wasserlassen, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen. Hinzukommen können Zittern, Muskelschwäche, Schwindel, Müdigkeit, Verwirrtheit sowie Koordinations-, Sprach- und Sehstörungen.

Schwere Intoxikationen können Herzrhythmusstörungen, einen Kreislaufkollaps, Krampfanfälle, akutes Nierenversagen oder ein Koma verursachen und tödlich enden. Da Beschwerden zeitverzögert auftreten können, ist auch eine zunächst symptomarme Überdosierung nicht sofort als harmlos einzustufen.

Besondere Risiken bestehen unter anderem bei einer schweren Niereninsuffizienz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einer unbehandelten Hypothyreose, Störungen des Natriumhaushalts, Morbus Addison sowie bei einer salzarmen Ernährung. Lithium kann außerdem ein Brugada-Syndrom (Rechtsschenkelblock und ST-Hebung) demaskieren oder verschlimmern und dadurch das Risiko schwerer Herzrhythmusstörungen erhöhen.

Verschreibungspflichtiges Arzneimittel

In Österreich ist Lithiumcarbonat als rezeptpflichtiges Arzneimittel unter dem Namen Quilonorm retard zugelassen. Eine Filmtablette enthält 450 mg Lithiumcarbonat, entsprechend 12,2 mmol Lithium. Das Arzneimittel wird zur Behandlung akuter manischer und hypomanischer Episoden sowie zur Vorbeugung manisch-depressiver Erkrankungen eingesetzt.

Die Dosierung soll individuell anhand der Serumkonzentration und des klinischen Ansprechens festgelegt werden. Gerade dieser notwendige Überwachungsaufwand zeigt: Lithium ist ein wirksamer Arzneistoff mit einem relevanten Risikoprofil und gehört ausschließlich unter ärztlicher Kontrolle angewendet.



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